Fördermittel Förderung Kommunalrichtlinie

Mehr Geld und Personal für kommunalen Klimaschutz 

Die größten Hemmnisse bei der Minderung von Treibhausgasemissionen sind für viele Kommunen in MV fehlendes Personal und fehlendes Budget. Das stellt das Team der Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern (LEKA MV) im direkten Dialog bei seinen Kommunalberatungen, Netzwerktreffen und Schulungen immer wieder fest. 

Dabei gibt es genau für diese beiden Herausforderungen die Kommunalrichtlinie des Bundes, die Lösungen verspricht. Dabei handelt es sich um eine Richtlinie der Bundesregierung, die seit 2008 den kommunalen Klimaschutz im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) fördert und Kommunen sowohl Personal als auch Geldmittel für Klimaschutzmaßnahmen über Förderungen ermöglicht.

Im August und September bietet die LEKA MV mit Unterstützung des Landkreistag MV und des Städte- und Gemeindetag MV Fortbildungen für Kommunen zu den Fördermöglichkeiten und zur konkreten Antragsstellung an. Mehr Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.

Das haben Kommunen von der Kommunalrichtlinie – Ein Überblick

Ziel der Richtlinie ist es, Treibhausgaseinsparungen umzusetzen, die den kommunalen Geldbeutel schonen und Energieeffizienz mit sich bringen. Von der Einstellung von Klimaschutzbeauftragten bis zum Bau von Mobilitätsstationen bietet die Richtlinie ein breites Spektrum an Fördermöglichkeiten.

SK KK difu Förderprogramme Kommunalrichtlinie im Überblick

© Service- und Kompetenzzentrum Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) www.klimaschutz.de/de/foerderung/foerderprogramme/kommunalrichtlinie

Welche Organisationen können einen Förderantrag stellen?

  • Kommunen
  • kommunale Zusammenschlüsse
  • Betriebe mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände, an denen Kommunen beteiligt sind
  • Öffentliche, gemeinnützig oder religionsgemeinschaftliche Einrichtungen der Erziehung, der vorschulischen, schulischen oder hochschulischen Bildung, der Kinder- und Jugendhilfe, des Gesundheitswesens, der Kultur, der Pflege, Betreuung, Unterbringung sowie Hilfe für Menschen, jeweils für diese Einrichtungen
  • im Status der Gemeinnützigkeit stehende eingetragene Vereine für die von ihnen betriebenen Einrichtungen
  • Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Stiftungen
  • Zudem spezifische Antragsberechtigungen für einzelne Förderschwerpunkte

Neu seit diesem Jahr ist, dass nicht mehr nur die Kommunen förderberechtigt sind, sondern auch Vereine und Bildungseinrichtungen. Auch hier verbringt sich für einen engen Kommunalhaushalt Einsparpotential, wenn man Förderungen direkt für und über beispielsweise den Kitaträger und die Schule beantragt.

Was wird eigentlich gefördert?

Strategische Klimaschutzmaßnahmen

  • Inanspruchnahme von Beratungsleistungen im Bereich Klimaschutz
  • Implementierung und Erweiterung eines Energiemanagements
  • Implementierung eines Umweltmanagements
  • Einführung und Umsetzung von Energiesparmodellen
  • Aufbau und Betrieb kommunaler Netzwerke
  • Erstellung von Machbarkeitsstudien
  • Einrichtung einer Klimaschutzkoordination
  • Erstellung von Klimaschutzkonzepten und Einsatz eines Klimaschutzmanagements
  • Erstellung eines integrierten Vorreiterkonzepts
  • Fokuskonzepte und Umsetzungsmanagement

Investive Klimaschutzmaßnahmen

  • Sanierung von Außen- und Straßenbeleuchtung
  • Sanierung von Lichtsignalanlagen
  • Sanierung von Innen- und Hallenbeleuchtung
  • Sanierung und Nachrüstung von raumlufttechnischen Anlagen
  • Maßnahmen zur Förderung klimafreundlicher Mobilität
  • Maßnahmen zur Förderung klimafreundlicher Abfallwirtschaft
  • Maßnahmen zur Förderung klimafreundlicher Abwasserbewirtschaftung
  • Maßnahmen zur Förderung klimafreundlicher Trinkwasserversorgung
  • Energie- und Ressourceneffizienzmaßnahmen in Rechenzentren
  • Weitere investive Maßnahmen für den Klimaschutz

Nur noch 2022: Erhöhte Förderquoten

Für Anträge zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 31. Dezember 2022 müssen Eigenmittel in Höhe von mindestens 5 Prozent des Gesamtvolumens der zuwendungsfähigen Ausgaben vom Antragstellenden eingebracht werden. Finanzschwache Kommunen können während dieser Zeit ihren Eigenanteil komplett durch Drittmittel ersetzen.

Ab 1. Januar 2023 müssen Eigenmittel in Höhe von mindestens 15 Prozent (bzw. 10 Prozent bei finanzschwachen Kommunen) des Gesamtvolumens der zuwendungsfähigen Ausgaben aufgebracht werden.

Es lohnt sich somit, noch in diesem Jahr die Personal- und Sachkosten in den Haushalt einzuplanen!

Übrigens profitieren finanzschwache Kommunen dauerhaft von erhöhten Förderquoten. Als finanzschwach gelten Kommunen, die an einem landesrechtlichen Hilfs- oder Haushaltssicherungsprogramm teilnehmen oder denen die Finanzschwäche durch die Kommunalaufsicht bescheinigt wird.

Warum stellen Kommunen kaum Anträge?

Trotz umfassender Möglichkeiten haben von den insgesamt 76 Ämtern und den mehr als 700 Städten- und Gemeinden in MV in den vergangenen Jahren nur wenige diese Fördermittel beantragt und Investitionen in den Klimaschutz getätigt. Die Gründe dafür sind verschieden. Manche kennen die Kommunalrichtlinie bislang nicht. Andere kennen sie, aber haben sich noch nicht die Zeit genommen, sich näher mit den Möglichkeiten zu beschäftigen. Und wieder andere Gemeinden haben sich zwar bereits mit den Förderinhalten beschäftigt, aber es fehlen die personellen Ressourcen, um einen Antrag zu stellen oder es fehlt das Geld für den Eigenanteil.

Wer kann Sie unterstützen?

Die Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern (LEKA MV) möchte gemeinsam mit dem Landkreistag MV, dem Städte- und Gemeindetag MV sowie mit der Fördermittelberatung vom Landeszentrum für Erneuerbare Energien (Leea) die Kommunen (Landkreise, Städte, Gemeinden) insbesondere über Förderschwerpunkte im Bereich Personal (Klimaschutzbeauftrage, Sanierungs- und Energiemanager) und Klimaschutzkonzepte sowie über Landesförderungen informieren und Wege aufzeigen, wie Anträge gestellt werden können.

In einem ersten Schritt richteten die LEKA MV und der Landkreistag MV am 04. Februar 2022 ein Online-Fachgespräch zur Kommunalrichtlinie für die Verwaltungen und Wirtschaftsfördergesellschaften der Landkreise aus. Die Vorträge wurden aufgezeichnet und sind frei verfügbar (siehe hier).

Eine Präsenzveranstaltung folgte am 23. Juni in Neustrelitz: Bei „SK:KK vor Ort: Förderwissen für Kommunen“ stellte das Service- und Kompetenzzentrum Kommunaler Klimaschutz (SK:KK), das Leea MV und das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt (LM) die Fördermöglichkeiten ausführlich dar. Partner der Veranstaltung waren neben der LEKA MV das Deutsche Institut für Urbanistik (difu) sowie der Landkreistag MV und der Städte- und Gemeindetag MV.

Mehr zum Thema Kommunalrichtlinie und hilfreiche Veranstaltungen finden Sie hier. 
 
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