Solarpark in hügeliger Landschaft

Flächenpotenzialanalyse für Solarparks


Zur Umsetzung der Energiewende und zum Erreichen der Klimaschutzziele des Landes muss neben der schwerpunktmäßigen Erschließung des solaren Dachflächenpotenzials auch der Ausbau der Freiflächen-Photovoltaik weiter vorangebracht werden.

Bürgermeister, Gemeindevertreter und Verwaltungsmitarbeitende wollen die bestmöglichen Entscheidungen für ihre Gemeinde, ihre Klimabilanz, ihren Haushalt und letztlich für ihre Bürgerinnen und Bürger treffen – eine Potenzialanalyse des Gemeindegebiets kann Aufschluss über die möglichen Standorte für Freiflächenanlagen geben.

Flächenkulisse

Für die Errichtung von Solarparks sind unterschiedliche Bundes- und Landesgesetzgebungen zu berücksichtigten.

EEG-Flächen

Für Freiflächenanlagen, die eine Förderung erhalten sollen, sieht das EEG 2023 als zulässige Flächenkulisse vor allem Konversionsflächen sowie Seitenrandstreifen in einer Entfernung bis zu 500 m entlang von Autobahnen und Schienenstrecken vor. Weitere mögliche Flächen sind ebenfalls in § 37 EEG 2023 aufgelistet.

Landesrecht

Das Landesraumentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern (LEP 2016) regelt, dass Solarparks verteilnetznah geplant und insbesondere auf Konversionsstandorten, endgültig stillgelegten Deponien oder auf bereits versiegelten Flächen errichtet werden sollen.
Landwirtschaftlich genutzte Flächen dürfen nur in einem Streifen von 110 m beiderseits von Autobahnen, Bundesstraßen und Schienenwegen in Anspruch genommen werden (Vgl. Kapitel 5.3 (9)). Von dieser Flächenkulisse darf nur in Ausnahmefällen abgewichen werden (Zielabweichungsverfahren).

Im Sommer 2021 beschloss der Landtag eine von dieser im LEP festgelegten Flächenkulisse ergänzende Regelung. Demnach dürfen auf 5.000 ha landwirtschaftlich genutzter Landesfläche Solarparks errichtet werden, sofern die Projekte bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Weitere Informationen finden Sie hier. Die 5.000 ha Grenze ist seit Anfang des Jahres 2023 überschritten.

Aus einer kleinen Anfrage aus Oktober 2023 geht hervor, dass eine Teilfortschreibung des LEP von 2016 geplant ist. Das bedeutet, dass das Kapitel 5.3. (9) überarbeitet werden soll. Diese Überarbeitung soll sich am Solarpaket I orientieren, dass bisher noch nicht entschieden ist.

Baugesetzbuch

Seit Anfang Februar 2023 gibt es eine wesentliche Neuerung im Baurecht für Photovoltaik-Freiflächenanlagen: In einem 200 Meter-Abstand entlang von Autobahnen sowie zweigleisigen Schienenwegen sind Freiflächenanlagen jetzt als sogenannte privilegierte Vorhaben im Außenbereich generell zulässig (§ 35 Abs. 1 Nr. 8 b) Baugesetzbuch). Durch die Privilegierung ist eine schlichte Baugenehmigung ausreichend. Ein Bebauungsplan ist in diesem Bereich nicht mehr nötig. Von dieser Möglichkeit muss nicht Gebrauch gemacht werden.

Trotz der Privilegierung im BauGB bis 200 m Abstand ist in Mecklenburg-Vorpommern im Moment ein Bebauungsplan (B-Plan) ab 110 m notwendig, da das LEP M-V (2016) dem BauGB als öffentlicher Belang entgegensteht. Für Flächenkulissen von 110 bis 200 m ist daher weiterhin ein B-Plan sowie die immer noch gültige Matrix des Wirtschaftsministeriums ein vereinfachtes Zielabweichungsverfahren notwendig.

Wenn die Fläche über 200 m hinausgeht, ist nach wie vor ein Bebauungsplan mit einem „Sondergebiet Photovoltaik“ (nach § 11 Abs. 2 BauNVO) zu entwickeln. Besteht für die entsprechende Fläche bereits ein Bebauungsplan, muss das Vorhaben den Festsetzungen entsprechen. Wenn es in der Gemeinde einen Flächennutzungsplan gibt, ist zu prüfen, ob der
Flächennutzungsplan den Festlegungen des Bebauungsplans entspricht oder ob daraus ein Bebauungsplan mit einem „Sondergebiet Photovoltaik“ entwickelt werden kann. Falls dies nicht der Fall ist, ist eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich (Aufstellung von Bebauungs- und Flächennutzungsplan meist im Parallelverfahren).

Werkzeuge für die Potenzialanalyse

In der Praxis übernehmen häufig die Vorhabenträger die Potenzialanalyse und gehen gezielt auf die Kommunen zu (Kommune handelt darauf reaktiv). Es gibt aber auch die Möglichkeit, als Kommune selbst gestaltend tätig zu werden. Mit dem Wissen über Ihre potenziellen Freiflächen  können Kommunen gezielt auf einen Vorhabenträger zugehen oder mit einem bereits vorhandenen Partner weitere Standorte für einen Solarpark erkunden.

Zur Bestimmung eines geeigneten Standorts für Solarparks sind mehrere Planungskriterien in der gemeindlichen Abwägung relevant. So zum Beispiel Belange der Ortsbildgestaltung, der technischen Erschließung der Anlagen, Belange des Natur- und Artenschutzes, des Landschafts- und Denkmalschutzes und des Schutzes der landwirtschaftlichen Nutzfläche. Zur Abwägung des letzten Punktes liefert der Indikator „Bodenschätzung Acker-/Grünlandzahl“ verwertbare Daten.

Eine erste Hilfe zur Bestimmung eines geeigneten Standorts für Solarparks im Umfeld von Kommunen zeigen die übereinandergelegten Karten von Gaia-Light in Mecklenburg-Vorpommern auf. Mit Gaia Light und Gaia Professional können Kommunen ihr Gemeindegebiet unter die Lupe nehmen und schauen, wo aus Ihrer Sicht ein Solarpark Sinn macht.

Dabei helfen die vordefinierten Karten als Filtereinstellungen. Wie beispielsweise der Kartenfilter: Nur Flächen mit Bodenwerten unter 25 anzeigen. Mittels unterschiedlicher Karten zu Bodenpunkten, Naturschutzzonen und mehr kann eine erste Abschätzung für Potenzialflächen angezeigt werden und in die Gesamtbetrachtung und Potenzialanalyse einfließen.

Es können aber auch weitere Daten gesammelt und angezeigt werden, wie z.B. Daten zu Erdgas- und Wasserleitungen, Gleisanlagen, Windmessmasten, Flughäfen, Senderanlagen, historischen und archäologischen Denkmälern, Wasserressourcen etc. Diese können ebenfalls bei der Bestimmung eines geeigneten Standorts für Solarparks als wichtige Faktoren berücksichtigt werden.

Ist eine Karte grau und nicht aktiv, müssen Sie in die Karte mittels des +Symbols hinein zoomen. Erst dann werden die Informationen angezeigt. So können Sie auf die verschiedenen Karten zugreifen.

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Gaia Light wird kostenfrei im Geoportal-MV durch das Landesamt für Innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern zur Verfügung gestellt.

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