Strombilanzkreismodell


Viele Kommunen streben nach einer dekarbonisierten Strom- und Wärmeversorgung. Ein Baustein auf diesem Weg dahin ist der Ausbau und der Betrieb von erneuerbaren Energien, insbesondere von Photovoltaikanlagen auf den Dächern öffentlicher Liegenschaften.

Doch es eignet sich nicht jedes Dach für diese Nutzung. Ein Strombilanzkreismodell kann dazu beitragen, dass öffentliche Dächer vollends zur Stromproduktion genutzt werden und nicht nur auf die Maximierung des Eigenstromverbrauchs vor Ort ausgelegt sind.

Die Antworten auf die hier aufgeführten, am häufigsten gestellten Fragen basieren weitestgehend auf den Erfahrungen aus dem Main-Taunus-Kreis und dem Landkreis Rostock.

Dieses FAQ soll den Kommunen sowie kommunalen Unternehmen einen Überblick und eine Orientierung geben. Trotz gründlicher Erarbeitung der Inhalte übernehmen wir keine Haftung. Für eine Betrachtung des Einzelfalls und verbindlichen rechtlichen Rat wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwaltskanzlei.

Die Kommune nimmt bei der Etablierung eines Strombilanzkreises die Rolle als Planerin, Verbraucherin, Versorgerin sowie als Vorbild ein und leistet einen relevanten Beitrag zur Erreichung der Klimaneutralität (siehe dazu auch Einführung in kommunalen Klimaschutz). Des Weiteren kann die Gemeinde durch ein Strombilanzkreismodell einen gewichtigen Teil der Daseinsvorsorge im Bereich Energie übernehmen.

§ 2 Kommunalverfassung M-V
[Eigener Wirkungskreis]

(2) Zu den Aufgaben des eigenen Wirkungskreises gehören insbesondere die harmonische Gestaltung der Gemeindeentwicklung unter Beachtung der Belange der Umwelt und des Naturschutzes, des Denkmalschutzes und der Belange von Wirtschaft und Gewerbe, die Bauleitplanung, die Gewährleistung des örtlichen öffentlichen Personennahverkehrs, die Versorgung mit Energie, insbesondere erneuerbarer Art (…)

Für den ins öffentliche Netz eingespeisten, überschüssigen Strom erhalten die Kommunen aktuell zumeist eine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (in Abhängigkeit von der Größe der PV-Anlage). Bei durchschnittlichen Erzeugungskosten von etwa 10 Cent je Kilowattstunde reicht diese Vergütung, wenn überhaupt, gerade aus, um die sog. Stromgestehungskosten zu decken. Es kommt daher zusätzlich darauf an, durch Einsparungen bei den Stromkosten, die aus dem Netz eingekauft werden, die Refinanzierung zu unterstützen. Dabei sind marktliche Schwankungen etwa bei den Komponenten und die Installationskosten zu berücksichtigen. Es wird damit gerechnet, dass die Kosten für PV-Anlagen inklusive Folgekosten wie Wartungen etc. (die sog. Stromgestehungskosten) in Zukunft weiter und deutlich unter 10 Cent pro Kilowattstunde sinken werden.

Bisher müssen Produktion und Verbrauch des Stroms ohne Nutzung des Stromnetzes (d.h. meist im gleichen Gebäude und „vor“ dem Hauptzähler) stattfinden, um als Eigenverbrauch anerkannt zu werden.

Eine möglichst weitreichende Eigenstromversorgung ist für Kommunen häufig am wirtschaftlichsten. Die selbst erzeugten Strommengen müssen dann nicht mehr marktlich vom Stromversorger bezogen werden. So kann die Kommune von den geringen Stromgestehungskosten profitieren. Auch ist sie nicht mehr von den Schwankungen an den Strommärkten abhängig und kann die Stromkosten so sicherer kalkulieren.

Unter einem Strombilanzkreis versteht man die bilanzielle Aufrechnung von Stromerzeugung und Strombezug bei der Nutzung des öffentlichen Stromnetzes. Jeder, der Strom über das Netz transportieren möchte, benötigt einen solchen Bilanzkreis. Hierüber werden dann die eingespeisten und die bezogenen Strommengen abgerechnet. Das Strombilanzkreismodell ermöglicht Kommunen genau diese Abrechnung und damit die Nutzung des Stromnetzes. Damit kann der selbst erzeugte Strom zwischen unterschiedlichen kommunalen Liegenschaften hin- und hergeschickt werden. Der Bilanzkreis wird durch einen Dienstleister verwaltet.

Beim Strombilanzkreismodell speist eine Kommune überschüssigen Strom, der z.B. mit Photovoltaikanlagen auf dem Dach einer großen Turnhalle erzeugt wird, ins öffentliche Netz ein, ohne hierfür eine Einspeisevergütung zu erhalten. Er wird somit nicht vergütet, sondern nur durch das öffentliche Netz weitergeleitet und an anderer Stelle selbst verbraucht, z.B. in einem denkmalgeschützten Museum der Kommune, welches für PV-Dachanlagen ungeeignet ist. Mit diesem innovativen Modell ist es möglich, den Strom auf dem einen Gebäude zu produzieren und einzuspeisen und in anderen kommunalen Liegenschaften ohne eigene Erzeugungsanlage zu verbrauchen.

Die Differenz zwischen dem selbst erzeugten weitergeleiteten Strom und dem Strombezug an der Verbrauchsstelle aus dem Netz wird der jeweiligen Kommune gutgeschrieben. Dadurch verringert sich die Menge des hinzugekauften, teureren Stroms und die Kommune kann ihre Kosten senken. Es lohnt sich also finanziell, den Überschuss an selbsterzeugtem Grünstrom für eigene Liegenschaften zu nutzen.

Der größte Vorteil liegt darin, dass sich die Kommune den Strom sozusagen selbst abkauft und die Wertschöpfung vor Ort bleibt.

LEKA MV | Funktionsweise Strombilanzkreismodell

Die Verwaltung und die Politik im Main-Taunus-Kreis haben gemeinsam mit dem Stromversorger, der Süwag Vertriebs AG & Co. KG, eine Lösung gesucht, um den Ausbau der erneuerbaren Energien voranzubringen und zeitgleich die Energiekosten für die eigenen Liegenschaften zu senken – mit Erfolg. Seit 2018 profitiert der Landkreis vom eigens entwickelten sogenannten Strombilanzkreismodell. Der Kreis betreibt insgesamt 30 Photovoltaikanlagen und zehn Blockheizkraftwerke (BHKW) auf und an den 56 Schulen in den zwölf Städten und Gemeinden. Der so erzeugte Strom wird direkt vor Ort oder aber auch in anderen kreiseigenen Liegenschaften verbraucht. Dabei wird für den Transport des Stroms von einer Liegenschaft zu anderen das vorhandene öffentliche Stromnetz genutzt. Weitere Informationen

Der Landkreis Rostock wird die nächste Modellregion sein. Nach über einjähriger Vorbereitung konnte 2023 ein Energiedienstleister, der das Strombilanzkreismodell umsetzen kann, ausgeschrieben werden. In 2024 sollen mehrere große Photovoltaikdachanlagen installiert und anschließend das Strombilanzkreismodells Mitte 2024 aktiviert werden.

Die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Greifswald hat mehrheitlich einen Beschluss „Strombilanzkreismodell für städtische Liegenschaften prüfen“ (BV-P-ö/07/0320-01) gefasst. Auch die Stadt Bad Doberan möchte ein Bilanzkreis etablieren und trifft derzeit die nötigen Vorbereitungen (Zählertausch, Installation PV-Dachanlagen auf zwei Schulen).

Der Rhein-Hunsrück-Kreis plant ein Strombilanzkreisprojekt mit einer PV-Freiflächenanlage auf einer Altdeponie mit Batteriegroßspeicher. Sie hoffen, dass zum 1.1.2026 der Betrieb des Strombilanzkreises zur Versorgung der 77 kreiseigenen Liegenschaften aufgenommen werden kann.

Das hängt von den individuellen Umständen ab.

Die Kosten hängen beispielsweise davon ab, wie viele Zählerwechsel, d.h. die Umstellung von Standard-Lastprofil-Zählern (SLP-Zähler) auf eine Registrierende Leistungsmessung (RLM), notwendig sind. Für das Strombilanzkreismodell muss der Zähler alle 15 Minuten den Leistungswert messen können. Der Netzbetreiber erhält diese regelmäßig registrierten Werte zur Abrechnung des Bilanzkreises und gibt sie zur Rechnungslegung an den Stromanbieter weiter. Die meisten Gewerbekund/innen und Endverbrauchende mit einem Jahresverbrauch unter 100.000 Kilowattstunden pro Jahr haben SLP-Zähler. Im Unterschied zu RLM-Zählern werden SLP-Zähler nur einmal jährlich abgelesen, so dass die Kommune auch nur einmal im Jahr eine ausführliche Abrechnung auf Basis ihres Verbrauchs erhält. Ein Zählerwechsel kostet aktuell ca. 60 Euro.

Im Landkreis Rostock sind keine zusätzlichen Kosten angefallen, weil bereits 13 Lieferstellen mit einem RLM-Zähler (Messung im 15-Minuten-Takt) vorhanden sind.

Des Weiteren fällt eine monatlich oder jährlich beim Anbieter (Stromlieferanten) zu entrichtende Grundgebühr oder eine Gebühr je weitergeleitete Kilowattstunde an. Die Dienstleistungsgebühr kann sich nach der Anzahl der Erzeugungs- und Verbrauchsstellen richten (Stromlieferanten haben unterschiedliche Modelle).

Im Main-Taunus-Kreis liegt die Grundgebühr bei 10.000 € pro Jahr.

Ebenfalls können erhöhte Gebühren beim Netzbetreiber entstehen, wenn man auf eigenen Wunsch eine registrierende Leistungsmessung an Standorten mit einem Jahresverbrauch unter 100.000 Kilowattstunden haben möchte.

Ob sich dieses Modell auch für kleinere Kommunen lohnt, muss individuell mit dem Stromanbieter geklärt werden. Es kann sinnvoll sein, sich mit mehreren Kommunen etwa im Amtsbereich zusammenzuschließen.

Tipp: Um Kosten bei der Einführung zu sparen, empfehlen wir, in den Vertrag mit dem Anbieter einen Passus „Strombilanzkreismodell als Option“ einzubauen und zunächst für die Errichtung von eigenen Erzeugungsanlagen in Ihrer Kommune zu sorgen. So können Sie das Strombilanzkreismodell erst später aktivieren, wenn ausreichend eigene grüne Energie zur Verfügung steht.

Bei Auf diese Frage kann es keine einheitliche Antwort geben, da jede Kommune unterschiedliche Voraussetzungen hat. Jedoch zeigen die Erfahrungen aus dem Main-Taunus-Kreis, dass sich die Etablierung dieses innovativen Modells wirtschaftlich auszahlt.

Im Main-Taunus-Kreis hat die Bilanz des ersten Abrechnungszeitraums 2018 ergeben, dass mit zunächst 14 Erzeugungsanlagen rund 400.000 Kilowattstunden Strom erzeugt und an 45 Gebäude weitergeleitet wurde. So konnten 38.000 Euro eingespart werden. Diese Summe ergibt sich aus der Differenz zwischen den Kosten für den selbsterzeugten Strom – inklusive aller Abgaben – und den „herkömmlichen“ Strombezugskosten („Gutschrift“). Statt 352.000 Euro Stromkosten zahlten sie lediglich 314.000 Euro.

Für 2018 und 2019 rechnet der Kreis zudem mit einer Stromsteuererstattung in Höhe von ca. 18.000 Euro (Produktion und Verbrauch von selbst erzeugtem, weitergeleitetem Strom innerhalb von 4,5 km).

Durch die Reinvestition der erzielten Einsparungen konnten bereits 2019 zwei neue Photovoltaik-Anlagen, 2020 sogar drei Photovoltaik-Anlagen sowie drei weitere Blockheizkraftwerke in Betrieb genommen werden. Dadurch steigen die Einsparungen immer weiter („Aufwärtsspirale“).

Im Jahr 2022 erzeugte der Main-Taunus-Kreis selbst bereits über das Doppelte an Strom im Vergleich zu 2018, nämlich 900.000 Kilowattstunden. Die Gutschrift ist fast sieben Mal höher und lag bei 260.000 Euro.

Die finanziellen Auswirkungen des Strombilanzkreismodells auf den Strompreis lassen sich nur beispielhaft darstellen, da die Strompreise nach wie vor schwanken.

Der Strompreis hängt von verschiedenen Faktoren ab. Beispielsweise soll es ab 2025 eine Gesetzesänderung bei den Netzentgelten geben.

Die folgenden Ausführungen dienen nur als Orientierung.

Ohne ein Strombilanzkreismodell zahlen die Kommunen in diesem Beispiel ca. 40 Cent pro Kilowattstunde (Strombezugspreis). Davon entfallen ca. 17 Cent pro Kilowattstunde auf den eigentlichen Preis der bezogenen Energie.

Strompreiszusammensetzung im Strombilanzkreismodell

Für selbst erzeugten Strom im Strombilanzkreismodell fällt der Energiepreis (externer Strombezug) weg. Es fallen jedoch Kosten für die Erzeugung des Eigenstroms an, die sog. Stromgestehungskosten etwa der eigenen PV-Anlagen. Die Stromgestehungskosten mit ca. 9 ct/kWh und die Netzentgelte mit ca. 7-12 Cent/kWh nehmen die größten Anteile am Eigenstrompreis im Strombilanzkreismodell ein. Hinzu kommen sonstige Abgaben (ca. 3 ct/kWh). Die Stromsteuer mit ca. 2 ct/kWh nimmt den geringsten Anteil ein.

Auf den selbst erzeugten Strom muss aktuell keine Mehrwertsteuer gezahlt werden.

Nicht vergessen: Zum Strompreis kommen im Strombilanzkreismodell die Kosten für den Versorger, der den Bilanzkreis abrechnet und die fehlenden Strommengen (die nicht selbst erzeugt werden) bereitstellt, hinzu.

Die Kommune mit einem Strombilanzkreismodell muss die Stromsteuer zahlen, wenn die Produktionsanlage und der Verbrauchsstandort weiter als 4,5 Kilometer auseinander liegen.

Deshalb kann beispielsweise der Landkreis Rostock (als viertgrößter Landkreis in Deutschland) keine Stromsteuereinsparung erzielen.

Eine Stromsteuerbefreiung ist:

  • nur im 4,5 km Radius,
  • bei Erzeugungsanlagen mit erneuerbaren Energien kleiner als 2 Megawatt und
  • bei Erzeugungsanlage größer als 1 Megawatt mit einer förmlichen Erlaubnis möglich.

Details zur Stromsteuer sollten mit dem zuständigen Hauptzollamt abgestimmt werden.

Tipp: Das zuständige Hauptamt in Mecklenburg-Vorpommern ist das Hauptzollamt Stralsund. Hier gelangen Sie direkt zu den Kontaktdaten vom Hauptzollamt Stralsund.

Ja, die Netzentgelte müssen auch beim Strombilanzkreismodell gezahlt werden, da für die Weiterleitung des Stroms das öffentliche Netz genutzt wird.

Die Netzentgelte decken die Kosten, die für den Betrieb und den Ausbau der Stromnetze für die Betreiber entstehen. Beim Strombilanzkreismodell ändert sich nur die Herkunft des Stroms (statt Stromhändler etwa vom gemeindeeigenen Dach), aber nicht die über das Netz transportierte Strommenge. Es ist also nicht so, dass alle anderen Kunden mehr Netzentgelte bezahlen, wenn ein Strombilanzkreismodell etabliert ist.

Die Errichtung und der Betrieb des Strombilanzkreises ist Team-Arbeit innerhalb der Verwaltung und mit externen Dienstleistern. Zusammenarbeiten sollten insbesondere die Verwaltungsspitze, die Gebäudeverwaltung, falls vorhanden das Klimaschutz- und Energiemanagement sowie die Rechts- und die Finanzabteilung.

Wie viel Aufwand bei den einzelnen Akteuren entsteht, ist schwer kalkulierbar. Der verwaltungsseitige Aufwand ist während des Aufbaus des Strombilanzkreismodells nicht unerheblich. Beim Praxisbetrieb des Modells reduziert sich der Aufwand auf maximal eine Stunde pro Woche für eine Person (Energiemanagement). Die wesentlichen Prozesse erledigt der Versorger.

In der Verwaltung im Main-Taunus-Kreis haben sich vor allem der Klimaschutzmanager und zwei Energiemanager mit der Etablierung des Strombilanzkreises beschäftigt. Im Landkreis Rostock ist die Zuständigkeit im Amt für Service und Gebäudemanagement verortet.

Die folgenden Ausführungen stellen keine vollständige juristische und technische Aufzählung dar.

Technische Anforderungen im Strombilanzkreismodell

Der Strom muss an einem Standort produziert werden. Außerdem ist eine deutliche Überproduktion im Vergleich zum Eigenverbrauch der Liegenschaft notwendig, da sich ein Strombilanzkreismodell sonst nicht rechnet. Es können aber auch andere Stromerzeuger, wie PV-Freiflächenanlage, Windenergieanlage oder BHKW eingesetzt werden, um Strommengen selbst zu erzeugen.

Wenn ein monatlicher Grundpreis festgelegt wird, dann sollte die frei verfügbare Strommenge im Bilanzkreis bei ca. 100.000 Kilowattstunden pro Jahr liegen, um das Modell wirtschaftlich betreiben zu können. Die gesamte eigenproduzierte Strommenge im Strombilanzkreis sollte dann bei etwa 400.000 Kilowattstunden pro Jahr liegen, um auch ganzjährig Strom für andere Liegenschaften bereitstellen zu können.

Wenn das Strombilanzkreismodell über ein mengenabhängiges Dienstleistungsentgelt abgerechnet wird, kann es sich auch bei geringeren Mengen an frei verfügbarem Strom lohnen.

Wichtig ist auch, dass eine registrierende Leistungsmessung am Produktionsstandort und an den Verbrauchsstandorten vorhanden ist. Denn: Man kann nur so viel Eigenstrom verbrauchen, wie auch verfügbar ist. Die Leistungsmessung erfolgt durch einen intelligenten Stromzähler, der im 15-Minuten-Takt die Strommenge misst und so Produktion und Nachfrage bilanziell abgleicht. Ist der 15-Minuten-Takt gewahrt, so ist das Erfordernis der „Zeitgleichheit“ von Produktion und Verbrauch erfüllt. Ein Energiedienstleister erfasst so die jährlichen Verbrauchs- und Erzeugungsmengen der Liegenschaften.

Rechtliche Anforderungen im Strombilanzkreismodell

Insbesondere mit Blick auf die ermäßigte Stromsteuer sollte die Kommune darauf achten, dass die Anlagenstandorte für die Stromproduktion und die Stromverbraucher der gleichen juristischen Person zugeordnet sind.

Es ist jedoch grundsätzlich möglich, Strommengen von Dritten oder aus einer Beteiligung an einer Fremdanlage – z.B. eine Kommune hält Anteile an einer Windenergieanlage – in den Strombilanzkreis einzuspeisen und dann vor Ort zu verbrauchen. Eine solche Einbindung von weiteren Anlagen ist jedoch mit dem Versorger abzustimmen und auch gesellschaftsvertraglich eingehend zu regeln.

Der Umbau der Energieversorgung ist nicht von heute auf morgen erledigt. Solche Infrastrukturprojekte werden über viele Jahre in zahlreichen kleinen Schritten umgesetzt. Einen Überblick über das grobe Vorgehen zeigt die folgende Grafik „Vorgehen im Strombilanzkreismodell“.

Zunächst muss eine politische Mehrheit dafür gewonnen werden, eine Prüfung zu veranlassen, ob die eigenen Liegenschaften für ein Strombilanzkreismodell geeignet sind. Dann sollte ein/e Zuständige/r oder ein hauptverantwortliches Team für die Prüfung gefunden und ein Rahmen für das Budget festgelegt werden.

Im nächsten Schritt werden die Stromerzeugungsanlagen, beispielsweise Photovoltaik-Anlagen und BHKWs, und die dem Bilanzkreis zuzurechnenden Stromabnehmer, wie Schulen und weitere kommunale Einrichtungen, festgelegt. Dies kann durch eigene Analysen der Verbrauchsdaten oder durch externe Berater/innen erfolgen.

Sobald diese Grundlagen ermittelt sind, sollte man den Kontakt zum Versorger suchen und klären, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Strombilanzkreismodell unterstützt wird. Falls der aktuelle Stromanbieter einen Bilanzkreis nicht unterstützt, kann man den Versorger in der nächsten Ausschreibung wechseln.

Ist die Entscheidung für die Etablierung eines Bilanzkreises gefallen, priorisieren Sie anhand der Produzenten- und Verbraucherliste, in welcher Reihenfolge regenerative Erzeugungsanlagen auf kommunalen Gebäuden oder Flächen errichtet und anschließend in das Bilanzkreismodell aufgenommen werden.

Der von der Kommune ausgeschriebene und gewählte Stromlieferant muss eine entsprechende Bilanzierung anbieten können. Bisher bieten nur wenige Energieversorger diese Dienstleistung an. Der Markt entwickelt sich jedoch und mehrere Stromlieferanten wollen ihr Portfolio erweitern. In Zukunft sollte die Suche nach geeigneten Anbietern deshalb leichter fallen.

Zusammen mit dem Main-Taunus-Kreis hat die Süwag Energie AG das Strombilanzkreismodell etabliert. Sie haben aus den Energiemanagementdaten des Kreises und deren eigenen Messungen eine Abrechnungsdienstleistung für die Eigenstromversorgung entwickelt, die es ermöglicht, die verbrauchten Strommengen kaufmännisch eindeutig den einzelnen Liegenschaften zuzuordnen und sie dementsprechend abzurechnen. Im Landkreis Rostock haben die Stadtwerke Stralsund die Ausschreibung gewonnen.

Bisher gibt es deutschlandweit noch wenig Erfahrungen. Wir zeigen zwei Beispiele, die als Orientierung für eine Ausschreibung dienen können.

Der Main-Taunus-Kreis hat dies im März 2020 wie folgt formuliert:

Durch die Eigenstromversorgung über das öffentliche Netz soll der Eigenstromanteil erhöht und somit auch die Ökobilanz des Auftraggebers (AG) verbessert werden. Der AG beabsichtigt, die überschüssigen eigenerzeugten Strommengen nicht mehr in das öffentliche Netz einzuspeisen, sondern zur Stromversorgung ihrer weiteren Liegenschaften zu verwenden. Hierzu muss das öffentliche Netz in Anspruch genommen werden, mit der Folge, dass die weitergeleiteten Strommengen nach der derzeitigen Gesetzeslage grundsätzlich mit allen Abgaben, Umlagen und Steuern belastet werden. Der Auftragnehmer (AN) wird für den AG die Zuweisung der eigenerzeugten Strommengen zu den einzelnen Liegenschaften sowie die Berechnung der gegebenenfalls darauf anfallenden Abgaben, Umlagen und Steuern vornehmen. Der Lieferant verpflichtet sich hierfür seinen Bilanzkreis zur Verfügung zu stellen und die Liegenschaften nach einem geeigneten Modell zu beliefern und abzurechnen. Dabei muss die Möglichkeit bestehen, Lieferstellen und Erzeugungsanlagen neu aufzunehmen bzw. abzumelden. Außerdem soll eine mögliche Umlagereduzierung oder Steuerbefreiung, insbesondere im Zusammenhang mit der EEG-Umlage und Stromsteuer, in dem Modell berücksichtigt werden.

Die Rahmenbedingungen haben sich mittlerweile etwas geändert. Beispielsweise muss seit 2021 keine EEG-Umlage mehr gezahlt werden. Wir empfehlen Ihnen daher, die Ausschreibung von erfahrenen kommunalen Dienstleistern begleiten zu lassen. Wenn Sie eine Firma für die Ausschreibungserstellung beauftragt haben, hat das auch den Vorteil, dass diese die Lastgänge und Zählerstellen des momentanen Generalstromversorgers einholen kann.

Die Option zur bilanziellen Eigenstromversorgung hat der Landkreis Rostock im Frühjahr 2023 folgendermaßen eingebaut:

Der Auftraggeber plant, die Eigenerzeugung von Strom über Photovoltaik- oder Windenergieanlagen deutlich auszubauen. Aktuelle Plandaten zur Inbetriebnahme von neuen Anlagen in den Jahren 2024 und 2025 sind der Lieferstellenliste (Anlage 1 zum Stromliefervertrag) zu entnehmen. Die erzeugten Strommengen sollen vorrangig zum Eigenverbrauch in den jeweiligen Liegenschaften genutzt werden.

Um einen möglichst hohen Eigenstromanteil zu erreichen, sollen überschüssige Strommengen, die nicht in den jeweiligen Liegenschaften verbraucht werden können, künftig zur Versorgung anderer Lieferstellen des Auftraggebers genutzt werden (bilanzielle Eigenstromversorgung). Dabei nimmt der Auftragnehmer die überschüssigen Strommengen in seinen Bilanzkreis auf und gewährleistet eine zeitgleiche, bilanzielle Weiterleitung der Strommengen an andere Lieferstellen des Auftraggebers. Zusätzlich benötigte Strommengen werden auf konventionellem Weg durch den Auftragnehmer geliefert. Der Auftragnehmer übernimmt die Zuweisung der eigenerzeugten Strommengen zu den einzelnen Lieferstellen und rechnet anfallende Netzentgelte sowie Abgaben, Umlagen und Steuern ab.

Da zu Vertragsbeginn am 01.01.2024 noch nicht ausreichend eigenerzeugte, überschüssige Strommengen zur Verfügung stehen, erfolgt die Aufnahme der bilanziellen Eigenstromversorgung erst zu einem späteren Zeitpunkt, der – in Abhängigkeit vom tatsächlichen Ausbau der Eigenerzeugung – einvernehmlich zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer abgestimmt wird.

Als Vergütung für die Abwicklung der bilanziellen Eigenstromversorgung erhält der Auftragnehmer ab dem Zeitpunkt der Aufnahme der bilanziellen Eigenversorgung einen monatlichen Grundpreis sowie ein zusätzliches mengenabhängiges Dienstleistungsentgelt in […] ct/kWh für die bilanziell weitergeleiteten Strommengen. Der monatliche Grundpreis sowie das Dienstleistungsentgelt in […] ct/kWh sind im Rahmen der Angebotsabgabe auf dem Preisblatt zu benennen.

Viele Schritte sind notwendig, bis ein Strombilanzkreis tatsächlich etabliert ist. Eine Orientierung über die Aufgaben und den Zeitplan kann Ihnen diese Auflistung aus dem Landkreis Rostock bieten:

  • Bearbeitung Beschaffungsanträge, Erarbeitung der Vergabeunterlagen (Aktualisierung der energiewirtschaftlichen Daten, Eignungsunterlagen, Vertrag, Leistungsbeschreibung, Listen), Beginn Dokumentation des Vergabeverfahrens bis 01.07.2023
  • Finale Fassung Vergabeunterlagen (Abstimmung und ggf. Einarbeitung von Änderungen) bis 24.07.2023
  • Absendung der Auftragsbekanntmachung (mind. 30 Tage ab Bekanntmachung, ge. § 15 II, IV VgV) bis 31.07.2023
  • Bereitstellung der Vergabeunterlagen auf energie-handelsplatz.de ab 04.08.2023
  • ALLRIS Vorlage erstellen zum Bearbeiten von Bieterfragen (Hinweis: nicht alle Kommunen nutzen Allris) bis 09.08.2023
  • Ende der Angebotsfrist (erste Phase) bis 31.08.2023
  • Öffnung, Prüfung und Wertung der Angebote; Beteiligung Bedarfsstelle und Dienstleister für Ausschreibung, ggf. Nachforderungen von Unterlagen, Fertigung Vergabevorschlag bis 31.08.2023
  • Vergabeentscheidung (z.B. bei ALLRIS) hochladen bis 12.09.2023
  • Interne Zuschlagserteilung z.B. durch Kreisausschuss am 13.09.2023
  • Absendung der Bieterinformationsschreiben, d.h. Mitteilung an unberücksichtigte Bieter und begünstigten Bieter (Zuschlagserteilung) bis 14.09.2023
  • Bekanntmachung des vergebenen Auftrags und Meldung zur Vergabestatistik bis 25.09.2023
  • Vertragsunterzeichnung und Vertragsbeginn zum 01.01.2024

ZUSAMMENFASSUNG

Die Eigenproduktion von Strom (insbes. PV-Dachanlagen) lohnt sich vor allem für den Eigenverbrauch. Der Eigenverbrauch im selben Gebäude lohnt sich aufgrund von Steuern und Abgaben, die auch beim Strombilanzkreismodell anfallen, nach wie vor am meisten.

Ein Bilanzkreissystem ermöglicht es, den Eigenstromverbrauch über viele Gebäude hinweg zu erweitern. Durch diese Erhöhung des Eigenverbrauchs von selbst erzeugtem grünen Strom bei zeitgleichem Ausbau von regenerativen Erzeugungsanlagen auf kommunalen Flächen ergeben sich große Potenziale für die Einsparung von Treibhausgasemissionen. Darüber hinaus können Strombezugskosten eingespart werden. Das hierdurch entstehende Kosteneinsparpotenzial fördert die regionale Wertschöpfung („Aufwärtsspirale“). Der finanzielle Aufwand für die Kosten der Messtechnik (Installation und Betrieb) sowie das Abrechnungswesen ist in Relation zu den erwarteten Kosteneinsparungen je nach Konstellation häufig gering. Die Voraussetzungen zur Etablierung eines Strombilanzkreismodells sind vielfältig – es gibt technische, wirtschaftliche, rechtliche und organisatorische Voraussetzungen. Kommunen sollten deshalb ihre individuellen Gegebenheiten prüfen – z.B. durch ein integriertes Klimaschutzkonzept oder eine Machbarkeitsstudie zu Photovoltaik – und mit ihren Energieversorgern über ihre Möglichkeiten sprechen.

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