Finanzielle Beteiligung nach § 6 EEG
Die finanzielle Beteiligung von Kommunen nach dem EEG 2021 im Fall von Photovoltaik-Freiflächenanlagen
Zusammenstellung der Erkenntnisse für Kommunen aus dem Vortrag von RA Wust (Webinar des Bundesverbandes Windenergie vom 15.07.2021)
Betreiber von Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV FFA)
Gemeinden auf deren Gebiet die PV FFA errichtet wird (§ 6 Abs. 3 EEG)
0,2 Cent je eingespeiste kWh
Nach Beschluss über B-Plan aber vor Genehmigung der PV FFA
PV FFA mit Inbetriebnahme ab 01.01.2021
§ 6 EEG 2021 (in Kraft seit 27.07.2021)
Schenkungs-, Umsatz- und Körperschaftssteuer fallen nicht an
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Die LEKA MV berät sowohl die Gemeinden als auch die Vorhabenträger bei der Umsetzung des Gesetzes. Gemeinsam mit dem Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern werden die verschiedenen Varianten der Beteiligung dargestellt und eine für alle Beteiligten akzeptable Lösung erarbeitet. Darunter fällt sowohl die Prüfung auf Anwendbarkeit des Gesetzes als auch die Möglichkeit, weitere Alternativen anzubieten.
Kostenlos und neutral: Wir beraten und begleiten Sie bis zur Umsetzung.