Windenergiegebiete als Kommune ausweisen

Neben der Ausweisung durch die Regionalen Planungsverbände können auch Städte und
Gemeinden Windenergiegebiete festlegen. Dieses Handout richtet sich an Kommunen in MV,
die selbst Windenergiegebiete ausweisen möchten. Bis zum Erreichen der Zwischenziele von
1,4 % in den Planungsregionen ist dies durch die Gemeindeöffnungsklausel möglich. Aber
auch nach dem Erreichen der Zwischenziele beziehungsweise ab dem 1.1.2028 können
Gemeinden im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung selbst Gebiete ausweisen. Dies
ergibt sich aus der dann geltenden Positivplanung.

Laden Sie sich das Handout „Windenergiegebiete als Kommune ausweisen“ herunter!