Artenschutzgutachten für Windenergieanlagen – Methodik, Kartierung und Maßnahmen (Teil 2)

Ob Schrei- und Seeadler, Rotmilan oder Fledermäuse: Viele Menschen sorgen sich darum, wie der Ausbau der Windenergie mit dem Schutz dieser Arten vereinbar ist. In Mecklenburg-Vorpommern leben zahlreiche besonders geschützte Tierarten, deren Belange bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen sorgfältig geprüft werden müssen.
In unserer Schulung werden wir klären, wie artenschutzrechtliche Prüfungen aufgebaut sind, welche Rolle sie im Genehmigungsverfahren spielen und warum es wichtig ist, dass Artenschutz-Auflagen eingehalten werden. Wir sprechen über Maßnahmen zur Minderung der Auswirkungen und eine Umweltgutachterin gibt Einblicke in die praktische Arbeit im Gelände und im Gutachtenprozess. Dieses Video zeigt die Aufzeichnung des zweiten Vortrags der Schulung „Sprechstunde Windenergie: Artenschutz in der Genehmigungspraxis“, die am 11. März 2026 von der Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern (LEKA MV) durchgeführt wurde.

Referentin ist Dipl.-Ing. (FH) Brit Schoppmeyer von Umwelt & Planung – Bürogemeinschaft. Der Vortrag gibt einen praxisnahen Einblick, wie ein Artenschutzgutachten im Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen erstellt wird.

Behandelt werden unter anderem folgende Themen:

  • Datenrecherche und Abstimmung mit Behörden und Naturschutzakteuren
  • Festlegung des Untersuchungsgebietes für artenschutzfachliche Kartierungen
  • Methodik zur Erfassung von Greifvögeln, Brutvögeln und weiteren Artengruppen
  • Anwendung aktueller Leitfäden und Bewertungsgrundlagen im Artenschutz
  • Auswertung der Kartierungen in Karten, Tabellen und Gutachten
  • Bewertung der Verbotstatbestände nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
  • Erstellung eines artenschutzrechtlichen Fachbeitrags
  • mögliche Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen während Bau- und Betriebsphase von Windenergieanlagen

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