Das Bebauungsplanverfahren für Solarparks

 

Gemeinden haben Planungshoheit und können deshalb in der Regel über die Realisierung einer PV-FFA entscheiden. Diese Übersicht zeigt den
Ablauf eines Bauleitplanverfahrens, das zur Schaffung von Baurecht für ein solches Vorhaben dient. Erst wenn dieses Verfahren abgeschlossen
ist, kann ein Solarpark errichtet werden. Liegt die Fläche in einer Entfernung von bis zu 200 Metern zu Autobahnen und zweigleisigen Schienenwegen
ist kein Bebauungsplan erforderlich. Hier kann der Vorhabenträger direkt eine Baugenehmigung beantragen.

Neu ist:

  • „Angebotsplanung“ d.h. auch Kommune kann selbst PV-FFA anstoßen
  • Durch die Privilegierung im Baugesetzbuch hat die Gemeinde nicht immer Planungshoheit
  • Ergänzt wurde, dass auch ein vorhabenbezogener B-Plan möglich ist

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Bebauungsplanverfahren bei Photovoltaikfreiflächenanlagen (PV-FFA)

Bebauungsplanverfahren bei Photovoltaikfreiflächenanlagen (PV-FFA); aktualisiert 07/2023