Die Neuregelung der Gewerbesteuerzerlegung für Windparks und Solarparks in Kommunen

Seit dem Jahr 2021 wird die Gewerbesteuer für Betreiber von Windkraft- oder Solaranlagen, bei denen die Sitzgemeinde des Unternehmens sowie die Standortgemeinde der Anlagen nicht identisch sind, nach neuen Maßstäben verteilt. Die neue bundesweite Regelung betrifft auch zahlreiche Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern. 

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Übersicht zur Neuregelung der Gwerbesteuerzerlegung für Solar- und Windenergieanlagen