Akzeptanz für Windenergieanlagen durch eine bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung?
In Deutschland ist die bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung von Windenergieanlagen ab 1. Januar 2025 durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz gesetzlich vorgeschrieben. In Mecklenburg-Vorpommern ist die automatische Befeuerung sogar schon seit 2017 grundsätzlich verpflichtend. Deshalb sind die Windenergieanlagen in den Gemeinden Bernitt und Trechow nachts nur zu sehen, wenn sich ein Flugobjekt nähert. Trotz...