Akzeptanz für Windenergieanlagen durch eine bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung?

Akzeptanz für Windenergieanlagen durch eine bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung?

Die Windenergie spielt eine zentrale Rolle in der Energiewende. Sie ist eine der saubersten und effizientesten Formen der Stromerzeugung. Ein wiederkehrendes Thema in der Diskussion um Windenergieanlagen ist die sogenannte Nachtkennzeichnung – das Blinken der Anlagen in der Nacht. Das Blinken ist deshalb notwendig, weil die Sicherheit im Luftverkehr gewährleistet werden muss. Damit gehen jedoch oft Bedenken in der lokalen Bevölkerung einher. Zu dieser Erkenntnis gelangte bereits eine Studie der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg im Jahr 2010: „Der stärkste Wunsch bestand hinsichtlich einer bedarfsgerechten Befeuerung. Deutlich bevorzugt wurden seltenere, schwächere und synchronisierte Lichtsignale.“

Abhilfe soll die verpflichtende bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung (BNK) schaffen, also die automatische Aktivierung der Beleuchtung erst durch die Annäherung eines Luftfahrzeuges. 

Gesetzliche Verpflichtungen

In Deutschland ist die bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung von Windenergieanlagen für Bauwerke über 100 Meter Höhe (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen) ab 1. Januar 2025 durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz gesetzlich vorgeschrieben.

Gemäß § 9 Abs. 8 S. 1 EEG 2023 Betreiber von Windenergieanlagen an Land, die nach den Vorgaben des Luftverkehrsrechts zur Nachtkennzeichnung verpflichtet sind, müssen ihre Anlagen mit einer Einrichtung zur bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung von Luftfahrthindernissen ausstatten.

Von der Pflicht kann die Bundesnetzagentur auf Antrag im Einzelfall insbesondere für kleine Windparks Ausnahmen zulassen, sofern die Erfüllung der Pflicht wirtschaftlich unzumutbar ist.

Die Einführung der bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung ist mehrfach verschoben worden. Gründe für die wiederholte Verzögerung sind Probleme mit der Zertifizierung und Anerkennung der Systeme durch die Landesbehörden gewesen. Die technischen Einrichtungen konnten nicht in einem ausreichenden Umfang am Markt angeboten werden.

Verstößt ein Anlagenbetreiber der Windenergieanlagen gegen die gesetzliche Verpflichtung zur bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung, dann muss dieser an den Netzbetreiber, an dessen Netz die Anlage angeschlossen ist, eine Zahlung leisten (§ 52 Abs. 1 Nr. 3 EEG 2023). Die Höhe der Zahlung richtet sich nach der installierten Leistung: 10 € pro Kilowattstunde installierter Leistung der Anlage und Kalendermonat (§ 52 Abs. 2 EEG 2023).

MV ist Vorreiter

In Mecklenburg-Vorpommern ist die automatische Befeuerung sogar schon seit 2017 verpflichtend.

Gemäß § 46 [Schutzanlagen] der Landesbauordnung M-V sind Windenergieanlagen, die nach dem 30. Dezember 2017 genehmigt werden und aufgrund luftfahrtrechtlicher Bestimmungen einer Nachtkennzeichnung bedürfen, mit einer bedarfsgesteuerten, dem Stand der Technik entsprechenden Nachteinschaltvorrichtung zu versehen, die nur bei der Annäherung eines Luftfahrzeugs aktiviert wird (bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung), soweit dies nicht luftfahrtrechtliche Bestimmungen oder luftfahrtbehördliche Anordnungen im Einzelfall ausschließen.

Bei Vorhaben mit weniger als fünf neuen Windenergieanlagen kann ein Bauherr sich von dieser Verpflichtung freistellen lassen. Dafür muss er einen Antrag stellen und eine Ablöse in Höhe von 100.000 € pro Anlage an das für Energie zuständige Wirtschaftsministerium zahlen. Dieses Geld muss für die Installation und für den Betrieb einer automatischen Befeuerung an Bestandsanlagen eingesetzt werden.

Technische Umsetzung der BNK

FA Wind_Inforgrafik_Bedarfsgerechte NachtkennzeichnungDie BNK nutzt radar- oder transponderbasierte Systeme, um Flugobjekte in der Nähe der Windenergieanlagen zu erkennen. Nur wenn ein Luftfahrzeug in den definierten Bereich eintritt, wird die Nachtkennzeichnung aktiviert. Der an einem Fluggerät befindliche Transponder kommuniziert mit dem Transponder an Windkraftanlagen. In dem Moment, wo die Windenergieanlage ein Signal eines sich nähernden Flugobjekts aufnehmen, schaltet sich die Befeuerung ein. Wenn es im Windrad ein technisches Problem geben sollte, gibt es eine Fehlermeldung und die Befeuerung wird automatisch aktiviert. 

Vorteile der BNK

Die Einführung der BNK bringt zahlreiche Vorteile mit sich. Für die Anwohner bedeutet dies eine erhebliche Reduzierung der Lichtbelastung, was die Lebensqualität in der Nähe von Windparks verbessert. Aus ökologischer Sicht führt weniger Lichtverschmutzung zu einem geringeren Einfluss auf die Tierwelt.

Praxisbeispiele aus MV

Praxisbeispiel_MStR_Technische Daten_BNK_ja

Wer im Dunklen durch MV fährt und genauer hinschaut, wird feststellen, dass nicht alle Windräder blinken. Das liegt an der grundsätzlich verpflichtenden Landesregelung.

Wir haben im Marktstammdatenregister nachgesehen, wie viele Anlagen nach dem 30. Dezember 2017 genehmigt worden sind. Wenn die Anlagen nicht von der oben beschriebenen Ausnahme Gebrauch gemacht haben, könnten die seitdem 215 in Betrieb genommenen Windenergieanlagen eine bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung aufweisen.

Dies ist beispielsweise bei einigen Windenergieanlagen in den Gemeinden Bernitt und Trechow zu beobachten. Und trotzdem: Viele der 215 Einträge im Marktstammdatenregister enthalten keine Information zur bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung.

Fazit und Empfehlungen

Wenn in Ihrer Gemeinde Windenergieanlagen blinken, dann kann das mehrere Gründe haben. Erstens, die Windenergieanlagen  wurden vor 2017 genehmigt (vor Inkrafttreten der Landesregelung). Zweitens, es wurden weniger als fünf Neuanlagen errichtet. Und drittens, der Bauherr hat damals einen Antrag auf Ablöse gestellt. 

Spätestens ab dem 1. Januar 2025 müssen deutschlandweit die Windenergieanlagen grundsätzlich mit einer Einrichtung zur bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung von Luftfahrthindernissen ausgestattet werden.

Sie haben zwei Möglichkeiten, um herauszufinden, welche der Windenergieanlagen in Ihrer Umgebung blinken: Führen Sie eigenständig eine Sichtkontrolle durch oder nutzen Sie das kostenfreie und öffentlich zugängliche Marktstammdatenregister.

Gerne unterstützt Sie unser Team der Kommunalberatung bei der individuellen Recherche im Marktstammdatenregister

 

Quellen und weiterführende Links:

Fachagentur Windenergieanlagen an Land (FA Wind), Abschlussbericht:  https://www.fachagentur-windenergie.de/fileadmin/files/Akzeptanz/HK_Abschlussbericht_MLU_04_05_10.pdf

Fachagentur Windenergieanlagen an Land (FA Wind), Vortrag in Rostock: Analyse der Bertelsmann Stiftung: https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/themen/aktuelle-meldungen/2023/november/dringend-gesucht-arbeitskraefte-fuer-die-energiewende#detail-content-239874-3

Schweriner Volkszeitung (SVZ): https://www.svz.de/lokales/buetzow/artikel/staendige-blinkende-lichter-an-windraeder-werden-abgeschaltet-46550455

Fachagentur Windenergieanlagen an Land (FA Wind), Vortrag bei Husum Wind: Analyse der Bertelsmann Stiftung: https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/themen/aktuelle-meldungen/2023/november/dringend-gesucht-arbeitskraefte-fuer-die-energiewende#detail-content-239874-3

Schweriner Volkszeitung (SVZ): https://www.svz.de/lokales/buetzow/artikel/staendige-blinkende-lichter-an-windraeder-werden-abgeschaltet-46550455

Nordkurier: https://www.nordkurier.de/regional/uckermark/fehlendes-blinken-der-windmuhlen-fallt-auf-1142673

Nordkurier: https://www.nordkurier.de/regional/mecklenburg-vorpommern/windrader-sollen-nachts-nicht-mehr-so-oft-blinken-1214348

 

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