Fördermittel Förderung Kommunalrichtlinie

Die Kommunalrichtlinie des Bundes ermöglicht kommunalen Klimaschutz

Viele Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern kämpfen mit zwei großen Herausforderungen: fehlendem Personal und knappem Budget. Diese Hindernisse erschweren die Minderung von Treibhausgasemissionen. Das Team der LEKA MV stellt dies immer wieder im direkten Dialog bei Kommunalberatungen, Netzwerktreffen und Schulungen fest.

Doch genau für diese beiden Probleme bietet die Kommunalrichtlinie des Bundes Lösungen. Diese Richtlinie, die seit 2008 den kommunalen Klimaschutz im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) unterstützt, stellt Kommunen sowohl Personal als auch finanzielle Mittel für Klimaschutzmaßnahmen zur Verfügung.

Im August und September 2022 bot die LEKA MV mit Unterstützung des Landkreistags MV und des Städte- und Gemeindetags MV Fortbildungen an. Diese Veranstaltungen informierten über Fördermöglichkeiten und unterstützten bei der Antragsstellung. Die Aufzeichnung der Veranstaltungen sind in unserer Mediathek zu finden. 

Was Kommunen von der Kommunalrichtlinie haben – Ein Überblick

Ziel der Richtlinie ist es, Treibhausgaseinsparungen zu ermöglichen, die kommunale Haushalte entlasten und Energieeffizienz fördern. Die Richtlinie bietet eine Vielzahl an Fördermöglichkeiten, von der Einstellung von Klimaschutzbeauftragten bis zum Bau von Mobilitätsstationen.

SK KK difu Förderprogramme Kommunalrichtlinie im Überblick

© Service- und Kompetenzzentrum Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) www.klimaschutz.de/de/foerderung/foerderprogramme/kommunalrichtlinie

Welche Organisationen können einen Förderantrag stellen?

  • Kommunen
  • kommunale Zusammenschlüsse
  • Betriebe mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände, an denen Kommunen beteiligt sind
  • Öffentliche, gemeinnützig oder religionsgemeinschaftliche Einrichtungen der Erziehung, der vorschulischen, schulischen oder hochschulischen Bildung, der Kinder- und Jugendhilfe, des Gesundheitswesens, der Kultur, der Pflege, Betreuung, Unterbringung sowie Hilfe für Menschen, jeweils für diese Einrichtungen
  • im Status der Gemeinnützigkeit stehende eingetragene Vereine für die von ihnen betriebenen Einrichtungen
  • Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Stiftungen
  • Zudem spezifische Antragsberechtigungen für einzelne Förderschwerpunkte

Neu seit diesem Jahr ist, dass nicht mehr nur die Kommunen förderberechtigt sind, sondern auch Vereine und Bildungseinrichtungen. Auch hier verbringt sich für einen engen Kommunalhaushalt Einsparpotenzial, wenn man Förderungen direkt für und über beispielsweise den Kitaträger und die Schule beantragt.

Was wird eigentlich gefördert?

Strategische Klimaschutzmaßnahmen

  • Inanspruchnahme von Beratungsleistungen im Bereich Klimaschutz
  • Implementierung und Erweiterung eines Energiemanagements
  • Implementierung eines Umweltmanagements
  • Einführung und Umsetzung von Energiesparmodellen
  • Aufbau und Betrieb kommunaler Netzwerke
  • Erstellung von Machbarkeitsstudien
  • Einrichtung einer Klimaschutzkoordination
  • Erstellung von Klimaschutzkonzepten und Einsatz eines Klimaschutzmanagements
  • Erstellung eines integrierten Vorreiterkonzepts
  • Fokuskonzepte und Umsetzungsmanagement

Investive Klimaschutzmaßnahmen

  • Sanierung von Außen- und Straßenbeleuchtung
  • Sanierung von Lichtsignalanlagen
  • Sanierung von Innen- und Hallenbeleuchtung
  • Sanierung und Nachrüstung von raumlufttechnischen Anlagen
  • Maßnahmen zur Förderung klimafreundlicher Mobilität
  • Maßnahmen zur Förderung klimafreundlicher Abfallwirtschaft
  • Maßnahmen zur Förderung klimafreundlicher Abwasserbewirtschaftung
  • Maßnahmen zur Förderung klimafreundlicher Trinkwasserversorgung
  • Energie- und Ressourceneffizienzmaßnahmen in Rechenzentren
  • Weitere investive Maßnahmen für den Klimaschutz

Nur noch 2022: Erhöhte Förderquoten

Für Anträge zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 31. Dezember 2022 müssen Eigenmittel in Höhe von mindestens 5 Prozent des Gesamtvolumens der zuwendungsfähigen Ausgaben vom Antragstellenden eingebracht werden. Finanzschwache Kommunen können während dieser Zeit ihren Eigenanteil komplett durch Drittmittel ersetzen.

Ab 1. Januar 2023 müssen Eigenmittel in Höhe von mindestens 15 Prozent (bzw. 10 Prozent bei finanzschwachen Kommunen) des Gesamtvolumens der zuwendungsfähigen Ausgaben aufgebracht werden.

Es lohnt sich somit, noch in 2022 die Personal- und Sachkosten in den Haushalt einzuplanen!

Übrigens profitieren finanzschwache Kommunen dauerhaft von erhöhten Förderquoten. Als finanzschwach gelten Kommunen, die an einem landesrechtlichen Hilfs- oder Haushaltssicherungsprogramm teilnehmen oder denen die Finanzschwäche durch die Kommunalaufsicht bescheinigt wird.

Warum stellen Kommunen kaum Anträge?

Trotz der vielen Möglichkeiten haben in den letzten Jahren nur wenige der 76 Ämter und über 700 Städte und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern diese Fördermittel beantragt. Die Gründe sind vielfältig. Manche kennen die Kommunalrichtlinie nicht, andere haben sich noch nicht die Zeit genommen, sich näher mit den Möglichkeiten zu beschäftigen. Wieder andere Gemeinden haben zwar die Förderinhalte geprüft, doch es fehlen die personellen Ressourcen oder das Geld für den Eigenanteil.

Wer kann Sie unterstützen?

Die LEKA MV möchte gemeinsam mit dem Landkreistag MV, dem Städte- und Gemeindetag MV sowie mit der Fördermittelberatung vom Landeszentrum für Erneuerbare Energien (Leea MV) die Kommunen (Landkreise, Städte, Gemeinden) insbesondere über Förderschwerpunkte im Bereich Personal (Klimaschutzbeauftrage, Sanierungs- und Energiemanager) und Klimaschutzkonzepte sowie über Landesförderungen informieren und Wege aufzeigen, wie Anträge gestellt werden können.

In einem ersten Schritt richteten die LEKA MV und der Landkreistag MV am 04. Februar 2022 ein Online-Fachgespräch zur Kommunalrichtlinie für die Verwaltungen und Wirtschaftsfördergesellschaften der Landkreise aus. Die Vorträge wurden aufgezeichnet und sind frei verfügbar (siehe hier).

Eine Präsenzveranstaltung folgte am 23. Juni in Neustrelitz: Bei „SK:KK vor Ort: Förderwissen für Kommunen“ stellte das Service- und Kompetenzzentrum Kommunaler Klimaschutz (SK:KK, heute Agentur für kommunalen Klimaschutz), das Leea MV und das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt (LM) die Fördermöglichkeiten ausführlich dar. Partner der Veranstaltung waren neben der LEKA MV das Deutsche Institut für Urbanistik (difu) sowie der Landkreistag MV und der Städte- und Gemeindetag MV.

Im Podcast des Städte- und Gemeindetag MV geht unsere Kommunalberaterin Carla Fee Weisse ausführlich auf die Vorteile und Möglichkeiten des kommunalen Klimaschutzes in Gemeinden ein. 
 
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Fazit 

Die Kommunalrichtlinie des Bundes bietet seit 2008 finanzielle Unterstützung für Klimaschutzmaßnahmen in Kommunen, um Herausforderungen wie fehlendes Personal und Budget zu überwinden. Sie fördert sowohl strategische als auch investive Projekte, und seit 2022 können auch Vereine und Bildungseinrichtungen Anträge stellen. Trotz der umfassenden Möglichkeiten haben bisher nur wenige Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern diese Förderungen genutzt. Die LEKA MV unterstützt Kommunen mit Beratungen und Schulungen, um die Antragstellung zu erleichtern und die Vorteile der Richtlinie bekannt zu machen.