Finanzielle Beteiligung an Bestandsanlagen
Seit dem 1. Januar 2023 ermöglicht das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) Gemeinden eine finanzielle Beteiligung auch an bereits bestehenden Windenergieanlagen und Solarparks, doch nur wenige Kommunen haben diese Möglichkeit bislang genutzt. Ein neues Musteranschreiben der LEKA MV soll Gemeindevertreter bei der Anfrage an die Betreiber unterstützen.