Fördermittel für Kommunen – Teil 2

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Fördermittel für Kommunen und Städte im Bereich der Energie- und Mobilitätswende

Teil 2 – Energieberatung, energetische Sanierung, Mobilität und Wärmewende

Die Energiewende ist eine Gemeinschaftsaufgabe, die sowohl Personal als auch Finanzmittel bedarf. Für die Umstellung hin zu einer dekarbonisierten Energieversorgung helfen zahlreiche Fördermittel, von denen wir einige vorstellen möchten. In diesem Blogbeitrag geht es um die Schwerpunkte Effizienz, energetische Sanierung, Mobilität und Wärmewende.

Beachten Sie bitte, dass die Fördermittel jährlich abgeschmolzen werden und die einzelnen Programme unterschiedliche Beantragungsfristen haben. Den ersten Teil zu ausgewählten Förderoptionen für die Bereiche, Klimaschutz und erneuerbare Energien können Sie hier nachlesen.

Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme

Förderfähig sind:

  1. Energieaudits bei dem Gebäude, Anlagen und Nutzerverhalten betrachtet werden, um Einsparpotentiale zu identifizieren und Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz aufzuzeigen
  2. Energieberatungen für Nichtwohngebäude im Bestand und im Neubau
  3. Contracting-Orientierungsberatungen, um Einsparmaßnahmen der Gebäudetechnik zu überprüfen und die Durchführung mit Dienstleistern vorzubereiten

Wer?

Antragsberechtigt sind Kommunen, Unternehmen (insbesondere Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen), gemeinnützige Organisationen sowie Freiberufler.
Förderkonditionen

  • Energieaudits
    Jährliche Energiekosten über 10.000,- € (netto):  50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 3.000,- €
    Jährliche Energiekosten unter 10.000,- € (netto): 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 600,- €
  • Energieberatungen
    • 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 4.000,- €
    • Die Förderhöhe hängt von der Nettogrundfläche des Nichtwohngebäudes ab:
    · bis 200 m²: maximal 850,- €
    · 201 m² bis 500 m²: maximal 2.500,- €
    · über 501 m²: maximal 4.000,- €
  • Contracting-Orientierungsberatungen
    Jährliche Energiekosten über 300.000,- € (netto):  50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 5.000,- €
    Jährliche Energiekosten unter 300.000,- € (netto): 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 3.500,- €

Bürgerenergiegesellschaften bei Windenergie an Land

Das Förderprogramm trägt zur Erreichung der Klimaziele bei, indem Bürgerenergiegesellschaften bei den Planungs- und Genehmigungskosten von Windenergieprojekten
entlastet werden. Hierdurch soll der Anteil von Bürgerenergiegesellschaften an der Energiewende erhöht und gestärkt werden.

Was?
Gefördert werden die Kosten für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen an Land. Hierzu zählen insbesondere projektbezogene Vorplanungskosten, Kosten
für notwendige Gutachten sowie Kosten für Rechts- und Steuerberatungsleistungen.

Wer?
Antragsberechtigt sind alle Gesellschaften, die sich zum Ziel gesetzt haben, eine geplante Windenergieanlage als Bürgerenergiegesellschaft zu errichten. Für eine Antragstellung im Förderprogramm sind mindestens 15 natürlichen Personen als stimmberechtigte Mitglieder oder stimmberechtigte Anteilseigner notwendig. Gemeinsam können so vor Ort Windenergieanlagen betrieben werden, um die eigene
Region nachhaltig zu entwickeln.

Förderkonditionen
Die Höhe der rückzahlbaren Förderung beträgt 70 % der gesamten Planungs- und Genehmigungskosten bis zur Förderhöchstgrenze von 300.000,- € nach De-minimis-VO.
Sofern die Förderung die zulässige Förderhöchstgrenze überschreitet, wird sie entsprechend gekürzt und erfolgt anteilig.

weitere Informationen: www.bafa.de/buergerenergie

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Das Programm fördert die Steigerung der Energieeffizienz und den Einsatz erneuerbarer Energien im Gebäudebereich. Dadurch soll der Energieverbrauch gesenkt, Kosten gespart und das Klima geschützt werden.

Was?
Gefördert werden Maßnahmen an Bestandsgebäuden (Wohngebäude und Nichtwohngebäude). Hierzu zählen u. a.:
Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, wie z. B.

  • Dämmung von Außenwänden und Dachflächen
  • Erneuerung von Fenstern und Außentüren
  • Sommerlicher Wärmeschutz

Anlagentechnik (außer Heizung), wie z. B.

  • Erstinstallation/ Erneuerung von Lüftungsanlagen
  • Maßnahmen zur Betriebsoptimierung
  • Kälteanlagen zur Raumkühlung (nur im Nichtwohngebäude)
  • Energieeffiziente Innenbeleuchtungssysteme (nur im Nichtwohngebäude)

Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes, wie z. B.

  • Effiziente Wärmeerzeuger
  • Rohrleitungen und Übergabestationen

Heizungsoptimierung, wie z. B.

  • Hocheffiziente Heizungspumpen
  • Austausch von Heizkörpern durch Niedertemperaturheizkörper
  • Pufferspeicher mit Energieeffizienzklasse A oder A+
  • Staubabscheider für Biomassekessel

Fachplanung und Baubegleitung

Wer?
Nahezu alle Investoren können einen finanziellen Zuschuss beantragen. Hierzu zählen z. B. Hauseigentümerinnen bzw. Wohnungseigentümergemeinschaften, Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen sowie Kommunen.

Förderkonditionen
Bis zu 20 % Zuschuss (mit 5 % iSFP-Bonus):

  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
  • Anlagentechnik (außer Heizung)
  • Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung
    Beispiel: Zuschuss 12.000,- € bei 60.000,- € förderfähiger Ausgaben

Bis zu 70 % Zuschuss (mit Boni):

  • Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes
    Beispiel: Zuschuss 21.000,- € bei 30.000,- € förderfähige Ausgaben

Bis zu 50 % Zuschuss:

  • Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung (Biomasseheizung)
  • Fachplanung und Baubegleitung

Optionale Boni
iSFP-Bonus:

  •  Zusätzlicher Bonus von 5 % für Wohngebäude mit iSFP
  • Nur für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik (außer Heizung) und Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung
  • Ermöglicht die Erhöhung der förderfähigen Ausgaben auf 60.000,- € pro Wohneinheit und Kalenderjahr

Klimageschwindigkeits-Bonus:

  • Bis 31. Dezember 2028: Zusätzlicher Bonus von 20 % bei Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes beim Heizungstausch
  • Ab 1. Januar 2029: Stufenweise Reduzierung des Bonus
  • Nur für selbstnutzende Eigentümer

Einkommens-Bonus:

  • Zusätzlicher Bonus von 30 % bei Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes
  • Nur für selbstnutzende Eigentümer mit geringem Haushaltsjahreseinkommen

Weitere Förderungen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen finden Sie auf der Webseite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Weitere Informationen finden Sie im Förderkompass der BAFA und der KfW.

Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze

Die Förderung unterstützt den Aufbau einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung in Deutschland. Hierfür wird der Neubau von Wärmenetzen mit hohen Anteilen erneuerbaren
Energien sowie die Dekarbonisierung von bestehenden Netzen gefördert.

Was?
Das Förderprogramm besteht aus 4 Modulen, die zeitlich aufeinander aufbauen.

Modul 1: Transformationspläne und Machbarkeitsstudien
Gefördert werden Transformationspläne, die den Umbau bestehender Wärmenetzsysteme hin zu einem treibhausgasneutralen Wärmenetzsystem bis 2045 aufzeigen. Weiterhin werden Machbarkeitsstudien gefördert. Diese sollen die Umsetzbarkeit und Wirtschaftlichkeit des Konzepts eines neu zu errichtenden Wärmenetzsystems (mindestens 75 % erneuerbare Energien und Abwärme) untersuchen.

Modul 2: Systemische Förderung für Neubau und Bestandsnetze
Gefördert wird der Neubau von Wärmenetzen, die zu mindestens 75 % mit erneuerbaren Energien und Abwärme gespeist werden. Weiterhin wird die Transformation von Bestandsinfrastrukturen zu treibhausgasneutralen Wärmenetzen gefördert. Die Förderung umfasst grundsätzlich alle Maßnahmen von der Installierung der Erzeugungsanlagen über die Wärmeverteilung bis zur Übergabe der Wärme an die versorgten Gebäude, sofern sie einen Beitrag zur Dekarbonisierung und Effizienzsteigerung des Wärmenetzes leisten.

Beispiele hierfür sind u. a.:

  • Investitionen in förderfähige Wärmequellen und Wärmeerzeuger
  • Investitionen in förderfähige Infrastruktur
  • Effizienz- und Digitalisierungsmaßnahmen

Modul 3: Einzelmaßnahmen
Gefördert wird die Umsetzung von Einzelmaßnahmen bei Bestandswärmenetzen. Grundsätzlich sind in Bestandswärmenetzen u. a. folgende Einzelmaßnahmen förderfähig:
Solarthermieanlagen
Wärmepumpen
Biomassekessel
Wärmespeicher

Voraussetzung für die Förderung von Einzelmaßnahmen ist das Vorliegen eines Transformationsplans. Liegt kein Transformationsplan vor, ist eine Einzelmaßnahme nur dann förderfähig, wenn ein Zielbild des dekarbonisierten Wärmenetzes (inklusive prognostizierten CO2-Einsparungen) vorgelegt werden kann.

Modul 4: Betriebskostenförderung
Gefördert werden Betriebskosten für erneuerbare Wärmemengen, die durch Solarthermieanlagen und strombetriebene Wärmepumpen erzeugt und in Wärmenetze eingespeist
werden – sowohl in neuen als auch in transformierten Netzen. Die Betriebskostenförderung gilt ausschließlich für die Erzeugung von erneuerbaren Wärmemengen aus Solarthermieanlagen und strombetriebenen Wärmepumpen, die bereits im Rahmen des Programms (Modul 2 oder 3) gefördert wurden.

Wer?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Kommunen, kommunale Eigenbetriebe und kommunale Unternehmen, kommunale Zweckverbände, eingetragene Vereine und eingetragene
Genossenschaften, Contractoren, die die Vorhaben im Rahmen eines Contracting-Vertrags mit den o. g. Antragsberechtigten durchführen

Förderkonditionen
Modul 1: Transformationspläne und Machbarkeitsstudien

  • Gewährt wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den Kosten für die Erstellung von Transformationsplänen bzw. Machbarkeitsstudien
  • Förderhöhe: bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben, maximal 2.000.000,- € pro Antrag
  • Bewilligungszeitraum: 12 Monate mit einmaliger Verlängerung um bis zu 12 Monate

Modul 2: Systemische Förderung für Neubau und Bestandsnetze

  • Zuschuss für Investitionen in Erzeugungsanlagen und Infrastruktur
  •  Förderhöhe: bis zu 40 % der förderfähigen Ausgaben, maximal 100.000.000,- € pro Antrag
  • Bewilligungszeitraum: 48 Monate mit einmaliger Verlängerung um bis zu 24 Monate

Modul 3: Einzelmaßnahmen

  • Förderhöhe: bis zu 40 % der förderfähigen Ausgaben, maximal 100.000.000,- € pro Antrag
  • Bewilligungszeitraum: 24 Monate mit einmaliger Verlängerung um bis zu 12 Monate

Modul 4: Betriebskostenförderung

  • Die Förderung wird auf Basis von Kalenderjahren ausgezahlt (Stichtag: 31. Dezember) und endet 10 Jahre nach Inbetriebnahme der geförderten Anlage.

Weiter Informationen: www.bafa.de/waermenetze

Förderung des Fußverkehrs

Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) fördert sowohl investive als auch nicht investive Maßnahmen des Fußverkehrs in Deutschland, die zur Stärkung des Fußverkehrs als klimafreundlichste und in intermodalen Verkehrsketten notwendige Verkehrsart beitragen, indem sie vor allem:

  • die Verkehrssicherheit und soziale Sicherheit für Fußgänger*innen erhöhen,
  • die Attraktivität des Fußverkehrs steigern,
  • zur Stärkung der Inter- und Multimodalität beitragen,
  • innovative Ansätze zur Konfliktreduktion mit anderen Verkehrsarten erproben,
  • Erkenntnisgewinne für einen spürbaren Qualitätsanstieg im Bereich Fußverkehr in städtischen und ländlichen Räumen erzielen,
  • die nachhaltige Mobilität durch Verbesserung der Rahmenbedingungen für Fußgänger*innen fördern.

Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung beträgt grundsätzlich maximal 50 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Die Festlegung auf eine Finanzierungsart sowie die Höhe des Finanzierungsteils erfolgt im Rahmen der Antragsprüfung. Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts. Weitere Informationen und Details zur Antragsstellung sind hier.

Sonderprogramm Stadt und Land

Das Sonderprogramm „Stadt und Land“ des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) hat das Ziel, die Attraktivität des Radverkehrs sowohl im ländlichen als auch im urbanen Raum zu steigern. Dies kann beispielsweise durch den Neu-, Um- und Ausbau flächendeckender, möglichst getrennter und sicherer Radverkehrsnetze, den Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur auch speziell für Lastenräder oder mittels sicherer, moderner Abstellanlagen geschehen.

Zuwendungen werden gewährt für:

  • Neu-, Um- und Ausbau von Radinfrastruktur, z. B.:
    • Straßenbegleitende, möglichst vom motorisierten Verkehr getrennte Radwege, Radfahr- und Schutzstreifen
    • Eigenständige Radwege, Fahrradstraßen und -zonen
    • Radwegebrücken oder -unterführungen zur höhenfreien Querung
    • Optimierung von Knotenpunkten zur Erhöhung der Verkehrssicherheit
  • Sanierung und Ertüchtigung bestehender Radwege und die Beseitigung von Unfallschwerpunkten
  • Anlagen für den ruhenden Radverkehr, z. B.:
    • Diebstahlsichere Abstellanlagen (Anlehnbügel, Doppelstockparksysteme, Fahrradboxen)
    • Fahrradparkhäuser an wichtigen Knotenpunkten
    • Fahrrad- und Pedelec-Parkplätze mit Lademöglichkeit an ÖPNV-Schnittstellen
  • Maßnahmen zur Verkehrsfluss- und Sicherheitsoptimierung, z. B.:
    • Koordinierung von Ampelschaltungen oder getrennte Grünphasen für verschiedene Verkehrsströme
  • Fußverkehrsvorhaben (in begründeten Einzelfällen), sofern baulich vom Radverkehr getrennt und als gemeinsames Projekt geplant
  • Gemeinsame Geh- und Radwege, falls getrennte Wege nicht umsetzbar oder unverhältnismäßig sind

Die Zuwendung wird als Projekt­förderung in Form einer zweck­gebundenen, nicht rückzahl­baren Zuweisung als Anteil­finanzierung gewährt. Die Zuwendungen betragen in der Regel bis zu 75 % der zuwendungs­fähigen Ausgaben des jeweiligen Vorhabens; bei finanz­schwachen Gemeinden bis zu 90 %.

Die Förderanträge sind an das Land Mecklenburg-Vorpommern also konkret an das Landesförderinstitut MV zu richten. Damit die Fördermittel schnell und unbürokratisch fließen können, wurde mit den Ländern vereinbart, dass das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) als Projektträger des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) innerhalb von einem Monat eventuelle Einwände gegen die von den Ländern eingereichten Projekte erhebt. Tut es das nicht, gelten die Anträge als genehmigt. Weitere Informationen sind online auf der Seite des Landesförderinstitutes MV zu finden.

Naturschutz durch Wildnisfonds

Laut Nationaler Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS) soll sich die Natur auf mindestens zwei Prozent der Fläche Deutschlands wieder nach ihren eigenen Gesetzmäßigkeiten entwickeln. Um das Erreichen des Zwei-Prozent-Wildnisziels der NBS zu unterstützen, hat die Bundesregierung den Wildnisfonds eingerichtet.

Förderschwerpunkte

Folgende Maßnahmen können gefördert werden:

  • Ankauf von Wildnisgebieten oder wesentlicher Teile von ihnen,
  • Ankauf von Flächen zur Erweiterung von Wildnisgebieten oder geeigneten Schutzgebieten,
  • Ankauf des Nutzungsrechts oder finanzieller Ausgleich für den dauerhaften Verzicht auf wirtschaftliche Nutzungen von Wildnisgebieten und
  • Ankauf des Nutzungsrechts oder finanzieller Ausgleich für den dauerhaften Verzicht auf wirtschaftliche Nutzungen von Flächen zur Erweiterung von Wildnisgebieten oder geeigneten Schutzgebieten.

Der Wildnisfonds ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV). Projektträgerin ist die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH. Weitergehende Fragen werden hier ausführlich erläutert.

Waldklimafonds

Mit einer neuen Förderrichtlinie im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) unterstützt das Bundesumweltministerium private und kommunale Waldbesitzende beim Waldumbau und honoriert Ökosystemleistungen naturnaher Wälder.

Die Förderrichtlinie „Klimaangepasstes Waldmanagement Plus“ bietet damit eine weitere Unterstützung, um den Waldumbau hin zu stabilen, artenreichen und klimaangepassten Laubmischwäldern voranzubringen

Mit der Umsetzung des Förderverfahrens wird die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) beauftragt, die bereits ab sofort potenzielle Antragstellende berät. Weitere Informationen sind bei der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe zu finden.

 

Schon gewusst? Kostenlose Beratung im Landeszentrum für erneuerbare Energien!

Die Förderberatung zu Energie- und Klimaschutzprogrammen insbesondere des Bundes und der EU im Landeszentrum für erneuerbare Energien MV unterstützt Privathaushalte, Kommunen, Unternehmen, Institutionen und Vereine in MV bei der Suche nach passenden Fördermöglichkeiten für Projekte und Maßnahmen. Mehr als 1.000 kostenlose Beratungen konnte Stefanie Beitz, Projektleiterin und technische Beraterin der Servicestelle, landesweit bereits durchführen.

Unser Tipp: Schnell sein lohnt sich, die Beratungstermine sind mehrere Wochen im Voraus ausgebucht. www.foerderung-leea-mv.de

 

Fazit

Im zweiten Teil unseres Blogbeitrags werden Fördermöglichkeiten für Effizienz, energetische Sanierung, Mobilität und die Wärmenetze vorgestellt. Das Bundesförderprogramm für effiziente Gebäude unterstützt Maßnahmen zur Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien in Wohn- und Nichtwohngebäude. Begleitet wird die kommunale Infrastruktur durch die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW). Mit dem Sonderprogramm Stadt und Land unterstützt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr den Aufbau einer klimafreundlichen Radwegeinfrastruktur. Auch für den Fußverkehr bietet das Bundesministerium interessante Fördermöglichkeiten an.

Übrigens:  Den ersten Teil unseres Blogs zu ausgewählte Förderoptionen für die Bereiche Klimaschutz und erneuerbare Energien finden Sie hier.

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