Fördermittel für Kommunen – Teil 1

Förderungen für Kommunen und Städte im Bereich der Energie- und Mobilitätswende

Teil 1 – Wärmewende, Klimaschutz & erneuerbare Energien

Die Energiewende ist eine der größten Herausforderungen unserer Zeit. Weil sie so dringlich ist, gibt es zahlreiche Förderinstrumente, die bei der Umstellung hin zu einer dekarbonisierten Energieversorgung helfen können. Aber oftmals wissen Kommunen mit ihren begrenzten Personalressourcen nicht, wo sie nach Fördermitteln suchen sollen. Als Hilfestellung haben wir von der LEKA MV einige der aktuellen Fördermöglichkeiten für Kommunen und Städte zusammengestellt, sortiert nach den jeweiligen thematischen Schwerpunkten.

Zu beachten ist, dass die Fördermittel jährlich abgeschmolzen werden und die einzelnen Programme unterschiedliche Beantragungsfristen haben.

Im ersten Teil stellen wir Ihnen ausgewählte Förderoptionen für die Bereiche Wärmewende, Klimaschutz und erneuerbare Energien vor. In einem zweiten Teil geht es dann um die Bereiche Effizienz & energetische Sanierung, Klimaanpassung und Mobilität.

Wärmewende

Kommunale Wärmeplanung über die Klimaschutzrichtlinie
Bis zum Jahresende gelten besonders attraktive Konditionen für eine Förderung der kommunalen Wärmeplanung. Der Zuschuss beträgt regulär 60 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben, bei Antragsstellung bis 31.12.2023 gilt jedoch eine erhöhte Förderquote von 90 Prozent. Finanzschwache Kommunen können regulär 80 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten, bei Antragsstellung bis 31. Dezember 2023 profitieren sie sogar von einer erhöhten Förderquote von 100 Prozent. Gefördert wird die Erstellung von kommunalen Wärmeplänen durch fachkundige externe Dienstleister. 

Mithilfe des kommunalen Wärmeplans wird der langfristig zu erwartende Wärmebedarf einer Kommune mit einer auf erneuerbaren Quellen beruhenden Wärmeversorgungsinfrastruktur abgestimmt und damit Planungs- und Investitionssicherheit für Unternehmen und Bürger geschaffen. Die kommunale Bauleitplanung erhält wichtige Erkenntnisse über zu sichernde Flächenbedarfe für die künftige Wärmeversorgung. Gesetzliche verpflichtend durchzuführende Maßnahmen sind von der Förderung ausgeschlossen.

Weitere Informationen hier.

Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze
Bereits seit dem 15. September 2022 gibt es vom Bund eine Förderung für den Neu- und Ausbau von Wärmenetzen mit hohem Anteil an erneuerbaren Energien. Mit der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) fördert die Bundesregierung den Neubau und die Umstellung von Wärmenetzen mit mindestens 75-prozentiger Wärmeeinspeisung aus erneuerbaren Energien und Abwärme, die Erweiterung und Verdichtung sowie die Dekarbonisierung bestehender Wärmenetze. Neben Kommunen sind auch Energieversorgungsunternehmen, Stadtwerke, eingetragene Vereine und Genossenschaften förderberechtigt.

Das Förderprogramm ist in vier Module, die zeitlich aufeinander aufbauen, untergliedert.

  1. Transformationspläne und Machbarkeitsstudien
  2. Systemische Förderung für Neubau und Bestandsnetze
  3. Einzelmaßnahmen
  4. Betriebskostenförderung

Die BEW hat ein Fördervolumen in Höhe von 3 Milliarden Euro bis zum Jahr 2026. Die Antragsstellung ist über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) möglich.

Weitere Informationen hier

Klimaschutz

Die Kommunalrichtlinie im Rahmen der NKI
Die Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) fördert Klimaschutzprojekte im kommunalen Umfeld und unterstützt kommunale Akteurinnen und Akteure dabei, Treibhausgasemissionen nachhaltig zu senken. Eine Förderung ist für eine Vielzahl strategischer sowie investiver Klimaschutzmaßnahmen möglich.

Unter strategische Klimaschutzmaßnahmen fallen unter anderem:
– Implementierung und Erweiterung eines Energiemanagements
– Implementierung eines Umweltmanagements
– Einführung und Umsetzung von Energiesparmodellen
– Machbarkeitsstudien
– Einrichtung einer Klimaschutzkoordination
– Klimaschutzkonzepte und Klimaschutzmanager*in
– Vorreiterkonzepte
– Kommunale Wärmeplanung

Bei investiven Vorhaben lassen sich zum Beispiel folgende fördern:
– Sanierung von Straßen- und Außenbeleuchtung, Lichtsignalanlagen sowie Innen- und Hallenbeleuchtung
– Sanierung und Nachrüstung von raumlufttechnischen Anlagen
– Maßnahmen zur Förderung klimafreundlicher Mobilität
– Maßnahmen zur Förderung klimafreundlicher Abfall- und Abwasserwirtschaft sowie Trinkwasserversorgung

Anträge können fortlaufend bis 31. Dezember 2027 gestellt werden. Übrigens sind Kommunen, die bereits Klimaschutzkonzepte erarbeitet und Stellen für Klimaschutzmanager*innen geschaffen haben, wesentlich erfolgreicher beim Einwerben von Fördermitteln. Das belegen Studien und die aktuellen Antragsverfahren in unserem Bundesland.

Weitere Informationen hier.

Die Zuschüsse und Kredite der KfW
Nachhaltige Mobilität, grüne Infrastruktur, kommunale Gebäude oder erneuerbare Energien sind nur einige Bereiche, in denen Kommunen sich Förderungen durch die Förderbank KfW holen können. Die KfW-Förderprodukte gibt es in zwei Formen – als direkt ausge­zahlten Zuschuss oder als Kredit.

Die beantragten Projekte sollten für eine Förderung zu den folgenden Themen passen:

  • Wasser und Abwasser
  • Schulen, Kindergärten und Sporteinrichtungen
  • Straßen- und Verkehrsinfrastruktur
  • Verwaltungsgebäude sowie Stadt- und Dorfentwicklung
  • Digitalisierung und Kommunikation
  • Energieeffiziente Versorgungssysteme
  • Bauen, Kaufen oder Sanieren von Gebäuden
  • Abbau von Barrieren in der Kommune
  • Quartierskonzepte, Sanierungsmanagement und grüne Infrastruktur
  • Smart Cities

Weitere Informationen hier

Innovative Klimaschutzprojekte im Rahmen der NKI
Noch bis zum 15.09.2023 können Kommunen, Vereine und Unternehmen Projektskizzen zum Themenaufruf „Klimaschutz durch Steigerung der Ressourceneffizienz“ einreichen. Ziel der Projektmaßnahmen ist die Umsetzungsbeschleunigung beim Klimaschutz durch Ansätze, die darauf abzielen, die Kreislaufführung zu erhöhen, den Ressourcenverbrauch zu reduzieren und Abfälle zu vermeiden und zu vermindern.

Mögliche Projektinhalte könnten beispielsweise breit angelegte Unterstützungs- und Beratungsangebote zur Verlängerung der Lebens- bzw. Nutzungsdauer von Gütern und Produkten, aber auch Maßnahmen zum Abbau von Informationsdefiziten, Qualifizierungsmaßnahmen, Bewertungskonzepte und -tools sein.

Weitere Informationen hier

LEADER in MV
LEADER steht für ein Maßnahmenprogramm der Europäischen Union, mit dem innovative Aktionen zur wirtschaftlichen Entwicklung ländlicher Regionen gefördert werden. In dieser Förderperiode werden vorrangig Vorhaben unterstützt, die zur Minderung der Folgen des Klimawandels und zum Schutz der natürlichen Ressourcen beitragen.

Als Budget für die Förderperiode 2024-2029 stehen rund 55 Millionen Euro aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zur Verfügung. Zusätzlich stellt das Land Mecklenburg-Vorpommern 2,5 Mio. Euro Landesmittel zur Sicherung der nationalen Kofinanzierung für Vorhaben privater Träger zur Verfügung.

Die Förderanträge werden an die jeweiligen Lokalen LEADER-Aktionsgruppen (LAG)  gerichtet, die für die Förderperiode 2024-2029 jeweils individuelle Einreichungsfristen haben.

Weitere Informationen hier.

Erneuerbare Energien

Bürgerenergiegesellschaften bei Windenergie an Land
Mit der Förderrichtlinie „Bürgerenergiegesellschaften bei Windenergie an Land“ können lokale Bürgerwindprojekte Fördergelder bis zu 200.000 Euro für die Planung- und Genehmigung von Projekten zur Stromerzeugung aus Windenergie an Land bis zu einer Gesamtgröße von 25 MW pro Antragsteller erhalten.

Insgesamt beträgt die Fördersumme für das Jahr 2023 7,5 Mio. Euro. Für die nächsten Jahre sind ebenfalls entsprechende Summen vorgesehen.

Das Förderprogramm wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) umgesetzt.

Weitere Informationen hier

 

Schon gewusst?
Die Förderberatung zu Energie- und Klimaschutzprogrammen insbesondere des Bundes und der EU im Landeszentrum für erneuerbare Energien MV unterstützt Privathaushalte, Kommunen, Unternehmen, Institutionen und Vereine in MV bei der Suche nach passenden Fördermöglichkeiten für Projekte und Maßnahmen. Mehr als 1.000 kostenlose Beratungen konnte Stefanie Beitz, Projektleiterin und technische Beraterin der Servicestelle, landesweit bereits durchführen.

Unser Tipp: Schnell sein lohnt sich, die Beratungstermine sind mehrere Wochen im Voraus ausgebucht. www.foerderung-leea-mv.de

 

Im zweiten Teil unseres Blogs zum Thema Förderungen für Kommunen und Städte in MV geht es um die Themen Energieeffizienz & energetische Sanierung, Mobilität und Klimaanpassung.

 


  Folgen Sie der LEKA MV auch auf den Social Media Kanälen. Teilen Sie mit uns Ihre Energiewende oder hinterlassen Sie uns einen Kommentar!  Instagram   Facebook

Share this post