Fördermittel für Kommunen – Teil 1

Fördermittel für Kommunen und Städte im Bereich der Energie- und Mobilitätswende

Teil 1 – Wärmewende, Klimaschutz & erneuerbare Energien

Die Energiewende ist eine der größten Herausforderungen unserer Zeit. Daher und weil sie so dringlich ist, gibt es zahlreiche Förderinstrumente, die bei der Umstellung hin zu einer dekarbonisierten Energieversorgung helfen können. Jedoch wissen oftmals Kommunen mit ihren begrenzten Personalressourcen nicht, wo sie nach Fördermitteln suchen sollen. Um dem entgegenzuwirken, haben wir von der LEKA MV einige der aktuellen Fördermöglichkeiten für das Jahr 2024 für Kommunen und Städte zusammengestellt, sortiert nach den jeweiligen thematischen Schwerpunkten.

Es ist zu beachten, dass die Fördermittel jährlich abgeschmolzen werden und die einzelnen Programme unterschiedliche Beantragungsfristen haben.

Im ersten Teil stellen wir Ihnen ausgewählte Förderoptionen für die Bereiche Klimaschutz, erneuerbare Energien und Wärmeplanung vor. Anschließend, in einem zweiten Teil, geht es dann um die Bereiche Effizienz & energetische Sanierung und Mobilität.

Klimaschutz

Klimaschutzförderrichtlinie für Kommunen

Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt hat im April 2024 die neue Klimaschutzförderrichtlinie des Landes veröffentlicht, die es Kommunen ermöglicht, Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zu erhalten. Diese Mittel sind speziell für Projekte gedacht, die die Treibhausgasemissionen nachhaltig um mindestens 30% reduzieren. Die Förderung beinhaltet Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Entwicklung oder Errichtung von intelligenten Energiesystemen und Energiespeicherlösungen, die sonst nicht oder nur teilweise von der EU oder der Bundesregierung unterstützt werden.

Förderfähige Projekte umfassen eine breite Palette von Vorhaben:

  • Machbarkeitsstudien, Vorplanungsstudien und andere Vorbereitungen.
  • Planung und Umsetzung investiver Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur intelligenten Kopplung.
  • Abwärme- und Kältenutzung, wie z.B. Abluftsysteme mit Energierückgewinnung und Wärmeverteilersysteme.
  • Maßnahmen zur Einsparung von Strom und Wärme, darunter energieeffiziente Beleuchtung und Verschattungsanlagen.
  • Investitionen in smarte Gebäudetechnik und energierelevante Bauteile.
  • Entwicklung von intelligenten kleinräumigen Energiesystemen, z.B. Quartierslösungen und intelligente Energienetze.
  • Demonstrationsvorhaben, die neue Lösungen zur Energieeinsparung zeigen und zur Nachahmung anregen sollen.

Die folgenden Zuwendungsempfänger können eine Förderung nach der neuen Richtlinie beantragen: 

  • Gemeinden, Ämter, Landkreise, kreisfreie Städte, kommunale Zweckverbände, rechtsfähige kommunale Anstalten des öffentlichen Rechts und kommunale Landesverbände Mecklenburg-Vorpommerns
  • Kirchen/Religionsgemeinschaften
  • Vereine, Verbände und Stiftungen sowie gemeinwohlorientierte Gesellschaften, sofern die Förderung ihre nicht wirtschaftliche Tätigkeit betrifft

Details der Förderung: 

  • Anteilfinanzierung: In der Regel bis zu 50 % der Gesamtausgaben, für energieeffiziente Außenbeleuchtung bis zu 25 %
  • Festbetragsfinanzierung: Wenn die Gesamtausgaben eines Vorhabens nicht mehr als 200.000 Euro betragen, kann der Zuwendungsbetrag als fester Teilbetrag gewährt werden
  • Möglichkeit eines vorhabenspezifischen Bonus von einmalig 10 % bei beiden Finanzierungsarten
  • Kumulation von Fördermitteln mit anderen Programmen ist zulässig, sofern diese eine Kumulierung erlauben

Weitere Informationen zur Klimaschutzförderrichtlinie für Kommunen online hier. Die Antragsstellung ist über das Landesförderinstitut MV möglich. 

Die Kommunalrichtlinie im Rahmen der NKI

Die Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) fördert Klimaschutzprojekte im kommunalen Umfeld und unterstützt kommunale Akteurinnen und Akteure dabei, Treibhausgasemissionen nachhaltig zu senken. So ist eine Förderung für eine Vielzahl strategischer sowie investiver Klimaschutzmaßnahmen möglich.

Zu den strategischen Klimaschutzmaßnahmen zählen unter anderem:

  • Implementierung und Erweiterung eines Energiemanagements
  • Implementierung eines Umweltmanagements
  • Kommunale Netzwerke
  • Einführung und Umsetzung von Energiesparmodellen
  • Machbarkeitsstudien
  • Einrichtung einer Klimaschutzkoordination
  • Klimaschutzkonzepte und Klimaschutzmanager*in
  • Vorreiterkonzepte

Bei investiven Vorhaben lassen sich zum Beispiel folgende fördern:

  • Sanierung von Straßen- und Außenbeleuchtung, Lichtsignalanlagen sowie Innen- und Hallenbeleuchtung
  • Sanierung und Nachrüstung von raumlufttechnischen Anlagen
  • Maßnahmen zur Förderung klimafreundlicher Mobilität
  • Maßnahmen zur Förderung klimafreundlicher Abfall- und Abwasserwirtschaft sowie Trinkwasserversorgung

Anträge können fortlaufend bis 31. Dezember 2027 gestellt werden. Übrigens sind Kommunen, die bereits Klimaschutzkonzepte erarbeitet und Stellen für Klimaschutzmanager*innen geschaffen haben, wesentlich erfolgreicher beim Einwerben der Fördermittel. Dies belegen Studien und die Auswertung aktueller Antragsverfahren in unserem Bundesland. Weitere Informationen zu den Förderangeboten und der Antragsstellung online hier.

Die Zuschüsse und Kredite der KfW

Nachhaltige Mobilität, grüne Infrastruktur, kommunale Gebäude oder erneuerbare Energien sind nur einige Bereiche, in denen Kommunen sich Förderungen durch die Förderbank KfW holen können. Die KfW-Förderprodukte gibt es in zwei Formen – als direkt ausge­zahlten Zuschuss oder als Kredit.

Die beantragten Projekte sollten für eine Förderung zu den folgenden Themen passen:

  • Infrastrukturelle Basisversorgung
  • Natürlicher Klimaschutz in Kommunen
  • Nachhaltige Mobilität
  • Energieeffizient sanieren
  • Klimafreundlicher Neubau
  • Umweltinnovationsprogramm
  • Modellprojekte Smart Cities
  • Digitalisierung Öffentlicher Gesundheitsdienst


Weitere Informationen zu den Produkten und der Antragsstellung online hier

 

LEADER in MV

LEADER steht für ein Maßnahmenprogramm der Europäischen Union, mit dem innovative Aktionen zur wirtschaftlichen Entwicklung ländlicher Regionen gefördert werden. In dieser Förderperiode werden vorrangig Vorhaben unterstützt, die zur Minderung der Folgen des Klimawandels und zum Schutz der natürlichen Ressourcen beitragen.

Als Budget für die Förderperiode 2023-2027 stehen rund 55 Millionen Euro aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zur Verfügung. Zusätzlich stellt das Land Mecklenburg-Vorpommern 2,5 Mio. Euro Landesmittel zur Sicherung der nationalen Kofinanzierung für Vorhaben privater Träger zur Verfügung.

Die Förderanträge werden an die jeweiligen Lokalen LEADER-Aktionsgruppen (LAG) gerichtet, die für die Förderperiode 2023-2027 jeweils individuelle Einreichungsfristen haben.

Weitere Informationen online hier.  

 

Erneuerbare Energien

Bürgerenergiegesellschaften bei Windenergie an Land

Mit der Förderrichtlinie „Bürgerenergiegesellschaften bei Windenergie an Land“ können lokale Bürgerwindprojekte Fördergelder bis zu 200.000 Euro für die Planung- und Genehmigung von Projekten zur Stromerzeugung aus Windenergie an Land bis zu einer Gesamtgröße von 25 MW pro Antragsteller erhalten. Dabei sind im Einzelnen insbesondere folgende Positionen förderfähig:

  • sämtliche Vorplanungskosten, z.B. für Machbarkeitsstudien, Standortanalysen, Kosten der Gutachten für die Änderung der Bauleitplanung, Kosten für die Datenermittlung für das jeweilige Projekt und Wirtschaftlichkeitsberechnungen
  • Kosten für notwendige Gutachten im Rahmen einer zur Umsetzung des Projektes erforderlichen Bebauungsplan-Änderung
  • Kosten für Rechts- und Steuerberatungsleistungen im Zusammenhang mit dem Projekt, soweit diese grundlegenden Fragen betreffen und nicht mit der Gründung einer (Bürgerenergie-)Gesellschaft verbunden sind

Die Fördermittel werden vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) umgesetzt. Weitere Informationen online hier

 

Wärmewende

Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze

Bereits seit dem 15. September 2022 gibt es vom Bund eine Förderung für den Neu- und Ausbau von Wärmenetzen mit hohem Anteil an erneuerbaren Energien. Mit der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) fördert die Bundesregierung den Neubau und die Umstellung von Wärmenetzen mit mindestens 75-prozentiger Wärmeeinspeisung aus erneuerbaren Energien und Abwärme, die Erweiterung und Verdichtung sowie die Dekarbonisierung bestehender Wärmenetze. Neben Kommunen sind auch Energieversorgungsunternehmen, Stadtwerke, eingetragene Vereine und Genossenschaften förderberechtigt.

Das Förderprogramm ist in vier Module, die zeitlich aufeinander aufbauen, untergliedert.

  1. Transformationspläne und Machbarkeitsstudien
  2. Systemische Förderung für Neubau und Bestandsnetze
  3. Einzelmaßnahmen
  4. Betriebskostenförderung

Die BEW hat ein Fördervolumen in Höhe von 3 Milliarden Euro bis zum Jahr 2026. Die Antragsstellung ist über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) möglich. Weitere Informationen online hier

 

Kommunale Wärmeplanung mit Unterstützung des Bundes

Mit dem Start des Wärmeplanungsgesetzes am 1. Januar 2024 endete die Förderung von Wärmeplänen unter der Kommunalrichtlinie Ende 2023. Für die Ersterstellung von Wärmeplänen stellt der Bund von 2024 bis 2028 temporär finanzielle Mittel von insgesamt 500 Millionen Euro bereit. Diese Bundesmittel werden durch eine Erhöhung des Länderanteils an der Umsatzsteuer in die Haushalte der Länder integriert, basierend auf einer Anpassung des Finanzausgleichsgesetzes (FAG), die für 2024 geplant ist. Weitere Informationen online hier

 

Schon gewusst?


Die Förderberatung zu Energie- und Klimaschutzprogrammen insbesondere des Bundes und der EU im Landeszentrum für erneuerbare Energien MV unterstützt Privathaushalte, Kommunen, Unternehmen, Institutionen und Vereine in MV bei der Suche nach passenden Fördermöglichkeiten für Projekte und Maßnahmen. Mehr als 1.000 kostenlose Beratungen konnte Stefanie Beitz, Projektleiterin und technische Beraterin der Servicestelle, landesweit bereits durchführen.

Unser Tipp: Schnell sein lohnt sich, die Beratungstermine sind mehrere Wochen im Voraus ausgebucht. www.foerderung-leea-mv.de

 

Im zweiten und letzten Teil unseres Blogs zum Thema Fördermittel für Kommunen und Städte in MV geht es um die Themen Energieeffizienz & energetische Sanierung und Mobilität.

 


  Folgen Sie der LEKA MV auch auf den Social Media Kanälen. Teilen Sie mit uns Ihre Energiewende oder hinterlassen Sie uns einen Kommentar!  Instagram   Facebook

Share this post