Fördermittel für Kommunen und Städte im Bereich der Energie- und Mobilitätswende
Teil 2 – Energieberatung, energetische Sanierung, Mobilität und Wärmewende
Die Energiewende ist eine Gemeinschaftsaufgabe, die sowohl Personal als auch Finanzmittel bedarf. Für die Umstellung hin zu einer dekarbonisierten Energieversorgung helfen zahlreiche Fördermittel, von denen wir einige vorstellen möchten. In diesem Blogbeitrag geht es um die Schwerpunkte Effizienz, energetische Sanierung, Mobilität und Wärmewende.
Beachten Sie bitte, dass die Fördermittel jährlich abgeschmolzen werden und die einzelnen Programme unterschiedliche Beantragungsfristen haben. Den ersten Teil zu ausgewählten Förderoptionen für die Bereiche, Klimaschutz und erneuerbare Energien können Sie hier nachlesen.
Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme
Förderfähig sind:
- Energieberatung für ihr Firmengebäude (Erstellung eines Sanierungskonzepts oder einer Neubauberatung)
- Energieaudit, das Gebäude, Anlagen und Nutzerverhalten betrachtet um Einsparpotentiale zu identifizieren und Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz aufzuzeigen oder
- Contracting-Orientierungsberatung
- Beratung zur Einführung und Aufrechterhaltung eines Energiemanagementsystems.
Wer?
Antragsberechtigt sind Kommunen, Unternehmen (insbesondere Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen), gemeinnützige Organisationen sowie Freiberufler.
Förderkonditionen
- Energieaudits nach DIN EN 16247
Jährliche Energiekosten über 10.000,- € (netto): 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 3.000,- €
Jährliche Energiekosten unter 10.000,- € (netto): 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 600,- € - Energieberatungen
• 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 4.000,- €
• Die Förderhöhe hängt von der Nettogrundfläche des Nichtwohngebäudes ab:
· bis 200 m²: maximal 850,- €
· 201 m² bis 500 m²: maximal 2.500,- €
· über 501 m²: maximal 4.000,- € - Contracting-Orientierungsberatungen
Jährliche Energiekosten über 300.000,- € (netto): 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 5.000,- €
Jährliche Energiekosten unter 300.000,- € (netto): 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 3.500,- €
Bürgerenergiegesellschaften bei Windenergie an Land
Das Förderprogramm trägt zur Erreichung der Klimaziele bei, indem Bürgerenergiegesellschaften bei den Planungs- und Genehmigungskosten von Windenergieprojekten
entlastet werden. Hierdurch soll der Anteil von Bürgerenergiegesellschaften an der Energiewende erhöht und gestärkt werden.
Was?
Gefördert werden die Kosten für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen an Land. Hierzu zählen insbesondere projektbezogene Vorplanungskosten, Kosten
für notwendige Gutachten sowie Kosten für Rechts- und Steuerberatungsleistungen.
Wer?
Antragsberechtigt sind alle Gesellschaften, die sich zum Ziel gesetzt haben, eine geplante Windenergieanlage als Bürgerenergiegesellschaft zu errichten. Für eine Antragstellung im Förderprogramm sind mindestens 15 natürlichen Personen als stimmberechtigte Mitglieder oder stimmberechtigte Anteilseigner notwendig. Gemeinsam können so vor Ort Windenergieanlagen betrieben werden, um die eigene
Region nachhaltig zu entwickeln.
Förderkonditionen
Die Höhe der rückzahlbaren Förderung beträgt 70 % der gesamten Planungs- und Genehmigungskosten bis zur Förderhöchstgrenze von 300.000,- € nach De-minimis-VO.
Sofern die Förderung die zulässige Förderhöchstgrenze überschreitet, wird sie entsprechend gekürzt und erfolgt anteilig.
weitere Informationen: www.bafa.de/buergerenergie
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt finanziell bei der energetischen Sanierung oder dem Austausch Ihrer Heizung. Den Antrag stellen Sie vor Beginn der Arbeiten direkt online – je nach Maßnahme über die KfW (für Heizungen und Komplettsanierungen) oder das BAFA (für Einzelmaßnahmen wie Dämmung)Das Programm fördert die Steigerung der Energieeffizienz und den Einsatz erneuerbarer Energien im Gebäudebereich. Dadurch soll der Energieverbrauch gesenkt, Kosten gespart und das Klima geschützt werden. Die BEG bündelt mehrere Förderprogramme unter einem Dach:
Was?
Gefördert werden Maßnahmen an Bestandsgebäuden (Wohngebäude und Nichtwohngebäude). Hierzu zählen u. a.:
Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, wie z. B.
- Dämmung von Außenwänden und Dachflächen
- Decken und Wände gegen unbeheizte Räume, Bodenflächen
- Fenster, Fenstertüren, Dachflächenfenster, Glasdächer, Außentüren, Vorhangfassaden und Tore
- Sommerlicher Wärmeschutz
Anlagentechnik (außer Heizung), wie z. B.
- Einbau, Austausch oder Optimierung raumluft- und klimatechnischer Anlagen inklusive Wärme-/Kälterückgewinnung
- Wohngebäude: Erstinstallation/Erneuerung von Lüftungsanlagen
- Nichtwohngebäude: Erstinstallation/Erneuerung von Lüftungsanlagen
- Nichtwohngebäude: Austausch von Komponenten in bestehenden Lüftungsanlagen
- Wohngebäude („Efficiency Smart Home“): Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung bzw. zur Verbesserung der Netzdienlichkeit der technischen Anlagen des Gebäudes oder des angeschlossenen Gebäudenetzes
- Nichtwohngebäude: Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
- Nichtwohngebäude: Kältetechnik zur Raumkühlung
- Nichtwohngebäude: Energieeffiziente Beleuchtungssysteme
Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)
- Solarthermische Anlagen
- Biomasseheizungen
- Elektrisch angetriebene Wärmepumpen
- Brennstoffzellenheizung
- Wasserstofffähige Heizungen
- Innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien
- Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes
- Anschluss bzw. Erneuerung an ein Gebäude- oder Wärmenetz
Weitere förderfähige Maßnahmen
- Provisorische Heiztechnik bei Heizungsdefekt
- Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR), Gebäudeautomation, Energiemanagementsysteme
- Maßnahmen zur Visualisierung des Ertrags Erneuerbarer Energien
- Wärmespeicher
- Warmwasserbereitung
- Wärmeverteilung und Wärmeübergabe
- Heiz-, Technik- und Speicherraum
- Abgassysteme und Schornsteine
- Demontagearbeiten
Heizungsoptimierung
- Verbesserung der Anlageneffizienz
- Emissionsminderung von Biomasseheizungen
Fachplanung und Baubegleitung
- Kosten der energetischen Fachplanung und Baubegleitung
- Leistungen zur Dokumentation der energetischen Fachplanung und Baubegleitung
- Beratungs- und Planungsleistungen zur Nachhaltigkeit und Nachhaltigkeitszertifizierung
- Kosten der akustischen Fachplanung
- Kosten der Beratungs- und Planungsleistungen der Nachhaltigkeitszertifizierung
Anlagen zur Stromerzeugung
- Gefördert werden Anlagen, die nicht ausschließlich der Strom- sondern zusätzlich auch der Wärmeversorgung von Gebäuden dienen.
- Photovoltaisch-thermische Kollektoren (PVT, Hybridkollektoren)
- Förderfähig sind die auf der Rechnung ausgewiesenen Kosten für die PVT-Kollektoren, deren Montage und Inbetriebnahme. Die installierte PV-Leistung muss auf der Rechnung in kWp (elektrisch) angegeben sein. Von den Kosten muss ein pauschaler Betrag von 1.500 €/kWp installierter PV-Leistung der PVT-Kollektoren abgezogen werden. Dieser pauschale Betrag umfasst alle für die Stromerzeugung notwendigen Komponenten der PV-Anlage (ohne Stromspeicher) und Einbauleistungen und darf nicht bei den förderfähigen Kosten berücksichtigt werden.
Wer?
Nahezu alle Investoren können einen finanziellen Zuschuss beantragen. Hierzu zählen z. B. Hauseigentümerinnen bzw. Wohnungseigentümergemeinschaften, Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen sowie Kommunen.
Förderkonditionen
Förderhöhen:
- Bei Wohngebäuden liegt die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für Heizungstechnik bei 28.000 EUR für die erste Wohneinheit.
- Für die Gebäudehülle und restliche Technik können bis zu 60.000 EUR berücksichtigt werden, sofern Sie einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) vorlegen.
- Der Basis-Fördersatz für neue Heizungen beträgt 30 %. Durch verschiedene Boni – etwa für mittlere und untere Einkommen, Familien mit Kindern, einen schnellen Heizungstausch oder europäische Wärmepumpen – können Sie diesen Fördersatz auf bis zu 80 % steigern.
- Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und der restlichen Anlagentechnik sind 15 % Zuschuss möglich. Zusätzliche Boni können auch hier zu einer höheren Förderung beitragen.
Optionale Boni
Einkommensbonus wird neu gestaffelt:
- Bis 30.000 € zu versteuerndes Einkommen (zvE): 40 % Einkommensbonus
- 30.000 € bis 40.000 € zvE: 30 % Einkommensbonus
- 40.000 € bis 50.000 € zvE: 10 % Einkommensbonus
- Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt profitieren von einer besonderen Regelung: Für die Prüfung des Einkommensbonus wird das zu versteuernde Einkommen pauschal um 10.000 Euro reduziert.
Förderfähige Kosten sinken schrittweise
Die maximal förderfähigen Investitionskosten für den Heizungstausch werden künftig schrittweise reduziert:
- Start der Reform: 28.000 €
- Absenkung um 750 € alle sechs Monate
- Ende 2030: 22.000 €
Klimageschwindigkeitsbonus
Der Bonus beträgt zum Start der Reform 16 Prozentpunkte statt bisher 20 Prozentpunkte. Anschließend sinkt er alle sechs Monate um vier Prozentpunkte und entfällt ab Mitte 2028 vollständig.
Neuer Wärmepumpen-Bonus „Made with Europe“
Ab dem 1. Quartal 2027 soll ein neuer Bonus für Wärmepumpen eingeführt werden, deren Wertschöpfung überwiegend in der Europäischen Union erfolgt. Details sind noch nicht bekannt.
Änderungen bei Effizienzmaßnahmen
Neue Staffelung für Mehrfamilienhäuser: Die maximal förderfähigen Ausgaben werden künftig je Wohneinheit gestaffelt:
- 1. Wohneinheit: 30.000 €
- 1. bis 6. Wohneinheit: 15.000 € je Einheit
- Ab der 7. Wohneinheit: 8.000 € je Einheit
Anpassungen beim iSFP-Bonus
Der iSFP-Bonus wird künftig nur noch gewährt, wenn das förderfähige Investitionsvolumen mindestens 30.000 € beträgt.
Neuer Bonus für besonders ineffiziente Gebäude
Der Bonus für sogenannte Worst Performing Buildings (WPB) wird auf Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle ausgeweitet. Gefördert werden damit gezielt energetisch besonders schlechte Wohn- und Nichtwohngebäude.
Änderungen bei der Effizienzhaus-Förderung
EE-Klasse wird Standard
Die Erneuerbare-Energien-Klasse (EE-Klasse) hat sich am Markt etabliert und wird künftig zum Standard.
- Der bisherige EE-Bonus von 5 % entfällt
- Die maximal förderfähigen Kosten steigen von 120.000 € auf 150.000 € pro Wohneinheit
Tilgungszuschüsse werden reduziert
- Die Tilgungszuschüsse werden für alle Effizienzhaus-Stufen um 10 % abgesenkt.
- Für die Standards EH 85 EE und EH 70 EE entfallen die Tilgungszuschüsse vollständig.
Stärkerer Fokus auf energetisch schlechte Gebäude
Die Förderung richtet sich künftig noch stärker nach dem Prinzip „Worst First“:
- Erweiterung des Bonus für serielles Sanieren auf EH 70 EE
- Höhere Kombinationsmöglichkeiten mit dem WPB-Bonus
- Strengere Definition von besonders ineffizienten Gebäuden
Weitere Informationen finden Sie im Förderkompass der BAFA und der KfW.
Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)
Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) ist das zentrale Instrument des Bundes für den Aufbau einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung in Deutschland. Gefördert werden sowohl der Neubau klimafreundlicher Wärmenetze als auch die Dekarbonisierung bestehender Netzinfrastrukturen. Für Kommunen und kommunale Unternehmen ist die BEW eine große Chance
Die vier Fördermodule im Überblick
Die BEW ist modular aufgebaut. Die Module greifen zeitlich ineinander und unterstützen sowohl strategische Planung als auch konkrete Investitionen.
Modul 1: Transformationspläne und Machbarkeitsstudien
Modul 1 bildet die strategische Grundlage für die Wärmewende vor Ort.
Gefördert werden:
- Transformationspläne für industrielle Prozesswärmenetze, die den Umbau hin zu einem treibhausgasneutralen Wärmenetzsystem bis 2045 aufzeigen.
- Machbarkeitsstudien für neu zu errichtende Wärmenetze (mindestens 75 % erneuerbare Energien und Abwärme)
- Bestimmte Planungsleistungen sowohl für Transformations- als auch Neubauprojekte
Förderkonditionen:
- Zuschuss: bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben
- Maximal 2 Mio. € pro Antrag
- Bewilligungszeitraum: 12 Monate (+ einmalige Verlängerung um 12 Monate)
Modul 2: Systemische Förderung für Neubau und Bestandsnetze
Hier geht es um die konkrete Umsetzung.
Gefördert werden:
- Neubau von Wärmenetzen mit mindestens 75 % erneuerbaren Energien und Abwärme
- Transformation bestehender Netze zu treibhausgasneutralen Systemen
Förderfähig sind u. a.:
- Installierung der Erzeugungsanlagen
- Wärmeverteilung und Übergabestationen
Förderkonditionen:
- Zuschuss: bis zu 40 %
- Maximal 100 Mio. € pro Antrag
- Bewilligungszeitraum: 48 Monate (+ 24 Monate Verlängerung)
Modul 3: Einzelmaßnahmen in Bestandsnetzen
Gefördert werden einzelne Dekarbonisierungsmaßnahmen wie:
- Solarthermieanlagen
- Wärmepumpen
- Biomassekessel
- Wärmespeicher
Wichtig:
Voraussetzung für die Förderung von Einzelmaßnahmen ist das Vorliegen eines Transformationsplans oder einer Machbarkeitsstudie und die Umsetzung mindestens eines ersten Maßnahmenpakets in Modul 2.
Förderkonditionen:
- Zuschuss: bis zu 40 %
- Maximal 100 Mio. € pro Antrag
- Bewilligungszeitraum: 24 Monate (+ 12 Monate Verlängerung)
Modul 4: Betriebskostenförderung
Gefördert werden Betriebskosten für erneuerbare Wärmemengen aus:
- Solarthermieanlagen/ PVT-Anlagen
- strombetriebenen Wärmepumpen
- Voraussetzung: Die Anlagen wurden bereits über Modul 2 oder 3 gefördert.
- Auszahlung kalenderjährlich
Laufzeit: 10 Jahre nach Inbetriebnahme
Wer ist antragsberechtigt?
- Kommunen
- Kommunale Eigenbetriebe und Unternehmen
- Kommunale Zweckverbände
- Unternehmen
- Eingetragene Vereine und Genossenschaften
- Contractoren im Rahmen eines Contracting-Vertrags
Weiter Informationen finden Sie auf dem BAFA-Portal.
Förderung des Fußverkehrs
Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) fördert sowohl investive als auch nicht investive Maßnahmen des Fußverkehrs in Deutschland, die zur Stärkung des Fußverkehrs als klimafreundlichste und in intermodalen Verkehrsketten notwendige Verkehrsart beitragen, indem sie vor allem:
- die Verkehrssicherheit und soziale Sicherheit für Fußgänger*innen erhöhen,
- die Attraktivität des Fußverkehrs steigern,
- zur Stärkung der Inter- und Multimodalität beitragen,
- innovative Ansätze zur Konfliktreduktion mit anderen Verkehrsarten erproben,
- Erkenntnisgewinne für einen spürbaren Qualitätsanstieg im Bereich Fußverkehr in städtischen und ländlichen Räumen erzielen,
- die nachhaltige Mobilität durch Verbesserung der Rahmenbedingungen für Fußgänger*innen fördern.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung beträgt maximal 50 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Die Festlegung auf eine Finanzierungsart sowie die Höhe des Finanzierungsteils erfolgt im Rahmen der Antragsprüfung. Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts. Weitere Informationen und Details zur Antragsstellung sind hier.
Sonderprogramm Stadt und Land
Das Sonderprogramm „Stadt und Land“ des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) hat das Ziel, die Attraktivität des Radverkehrs sowohl im ländlichen als auch im urbanen Raum zu steigern. Dies kann beispielsweise durch den Neu-, Um- und Ausbau flächendeckender, möglichst getrennter und sicherer Radverkehrsnetze, den Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur auch speziell für Lastenräder oder mittels sicherer, moderner Abstellanlagen geschehen.
Zuwendungen werden gewährt für:
- Neu-, Um- und Ausbau von Radinfrastruktur, z. B.:
- Straßenbegleitende, möglichst vom motorisierten Verkehr getrennte Radwege, Radfahr- und Schutzstreifen
- Eigenständige Radwege, Fahrradstraßen und -zonen
- Radwegebrücken oder -unterführungen zur höhenfreien Querung
- Optimierung von Knotenpunkten zur Erhöhung der Verkehrssicherheit
- Sanierung und Ertüchtigung bestehender Radwege und die Beseitigung von Unfallschwerpunkten
- Anlagen für den ruhenden Radverkehr, z. B.:
- Diebstahlsichere Abstellanlagen (Anlehnbügel, Doppelstockparksysteme, Fahrradboxen)
- Fahrradparkhäuser an wichtigen Knotenpunkten
- Fahrrad- und Pedelec-Parkplätze mit Lademöglichkeit an ÖPNV-Schnittstellen
- Maßnahmen zur Verkehrsfluss- und Sicherheitsoptimierung, z. B.:
- Koordinierung von Ampelschaltungen oder getrennte Grünphasen für verschiedene Verkehrsströme
- Fußverkehrsvorhaben (in begründeten Einzelfällen), sofern baulich vom Radverkehr getrennt und als gemeinsames Projekt geplant
- Gemeinsame Geh- und Radwege, falls getrennte Wege nicht umsetzbar oder unverhältnismäßig sind
Die Zuwendung wird als Projektförderung in Form einer zweckgebundenen, nicht rückzahlbaren Zuweisung als Anteilfinanzierung gewährt. Die Zuwendungen betragen in der Regel bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben des jeweiligen Vorhabens; bei finanzschwachen Gemeinden bis zu 90 %.
Die Förderanträge sind an das Land Mecklenburg-Vorpommern also konkret an das Landesförderinstitut MV zu richten. Damit die Fördermittel schnell und unbürokratisch fließen können, wurde mit den Ländern vereinbart, dass das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) als Projektträger des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) innerhalb von einem Monat eventuelle Einwände gegen die von den Ländern eingereichten Projekte erhebt. Tut es das nicht, gelten die Anträge als genehmigt. Weitere Informationen sind online auf der Seite des Landesförderinstitutes MV zu finden.
Naturschutz durch Wildnisfonds
Laut Nationaler Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS) soll sich die Natur auf mindestens zwei Prozent der Fläche Deutschlands wieder nach ihren eigenen Gesetzmäßigkeiten entwickeln. Um das Erreichen des Zwei-Prozent-Wildnisziels der NBS zu unterstützen, hat die Bundesregierung den Wildnisfonds eingerichtet.
Förderschwerpunkte
Folgende Maßnahmen können gefördert werden:
- Ankauf von Wildnisgebieten oder wesentlicher Teile von ihnen,
- Ankauf von Flächen zur Erweiterung von Wildnisgebieten oder geeigneten Schutzgebieten,
- Ankauf des Nutzungsrechts oder finanzieller Ausgleich für den dauerhaften Verzicht auf wirtschaftliche Nutzungen von Wildnisgebieten und
- Ankauf des Nutzungsrechts oder finanzieller Ausgleich für den dauerhaften Verzicht auf wirtschaftliche Nutzungen von Flächen zur Erweiterung von Wildnisgebieten oder geeigneten Schutzgebieten.
Der Wildnisfonds ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV). Projektträgerin ist die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH. Weitergehende Fragen werden hier ausführlich erläutert.
Schon gewusst? Kostenlose Beratung im Landeszentrum für erneuerbare Energien!
Die Förderberatung zu Energie- und Klimaschutzprogrammen insbesondere des Bundes und der EU im Landeszentrum für erneuerbare Energien MV unterstützt Privathaushalte, Kommunen, Unternehmen, Institutionen und Vereine in MV bei der Suche nach passenden Fördermöglichkeiten für Projekte und Maßnahmen. Mehr als 1.000 kostenlose Beratungen konnte Stefanie Beitz, Projektleiterin und technische Beraterin der Servicestelle, landesweit bereits durchführen.
Unser Tipp: Schnell sein lohnt sich, die Beratungstermine sind mehrere Wochen im Voraus ausgebucht. www.leea-mv.de/foerderberatung/
Fazit
Im zweiten Teil unseres Blogbeitrags werden Fördermöglichkeiten für Effizienz, energetische Sanierung, Mobilität und die Wärmenetze vorgestellt. Das Bundesförderprogramm für effiziente Gebäude unterstützt Maßnahmen zur Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien in Wohn- und Nichtwohngebäude. Begleitet wird die kommunale Infrastruktur durch die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW). Mit dem Sonderprogramm Stadt und Land unterstützt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr den Aufbau einer klimafreundlichen Radwegeinfrastruktur. Auch für den Fußverkehr bietet das Bundesministerium interessante Fördermöglichkeiten an.
Übrigens: Den ersten Teil unseres Blogs zu ausgewählte Förderoptionen für die Bereiche Klimaschutz und erneuerbare Energien finden Sie hier.
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