Fördermittel für Kommunen – Teil 2

Fördermittel für Kommunen und Städte im Bereich der Energie- und Mobilitätswende

Teil 2 – Effizienz, energetische Sanierung und Mobilität

Die Energiewende ist eine Gemeinschaftsaufgabe, die sowohl Personal als auch Finanzmittel bedarf. Für die Umstellung hin zu einer dekarbonisierten Energieversorgung helfen zahlreiche Fördermittel, von denen wir einige vorstellen möchten. In diesem Blogbeitrag geht es um die Schwerpunkte Effizienz, energetische Sanierung und Mobilität.

Zu beachten ist, dass die Fördermittel jährlich abgeschmolzen werden und die einzelnen Programme unterschiedliche Beantragungsfristen haben.

Den ersten Teil zu ausgewählten Förderoptionen für die Bereiche Wärmewende, Klimaschutz und erneuerbare Energien können Sie hier nachlesen. 

Effizienz & energetische Sanierung

Modellvorhaben 2.0 „Co2ntracting: build the Future!“

Gemeinden, Städte und Landkreise können sich um eine Förderung der energetischen Sanierung ihrer Liegenschaften unterschiedlicher Gebäudetypologien mittels Energiespar-Contracting (ESC) bei der Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) bewerben. Die ausgewählten Liegenschaften sollten dabei einen Leuchtturmcharakter aufweisen. Hierbei kann es sich beispielsweise um Schulen, Kitas, Verwaltungen, Rathäuser, Stadthallen, Sportstätten, Museen, Theater oder Krankenhäuser handeln, deren jährliche Energiekosten pro Einzelgebäude oder Gebäudepool mindestens 150.000 Euro betragen.

Eine Förderung erfolgt durch die kostenfreie Begleitung des gesamten ESC-Umsetzungsprozesses durch erfahrene ESC-Expertinnen und -Experten. Zudem profitieren die Modellprojekte von der Öffentlichkeitsarbeit der Deutschen Energieagentur und sind in ein Netzwerk aus regionalen Contracting-Experten mit regelmäßigem fachlichem Austausch eingebunden.

Weitere Informationen online hier.

 

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude 

Mithilfe des Bundesförderung für effiziente Gebäude können sich Kommunen Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und des Anteils erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch von Gebäuden fördern lassen, um die CO2-Emissionen zu senken. Förderfähig sind Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle über die Anlagen- und Heizungstechnik, die Heizungsoptimierung bis hin zur Fachplanung und Baubegleitung. Teilweise erfordert die Antragstellung die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten.

Förderanträge nimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) entgegen.

Weitere Informationen online hier.  

Unser Tipp: Mit dem Förderkompass des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz lässt sich schnell die passende Förderoption für jede Zielgruppe und die entsprechenden Maßnahmen finden. 

 

Mobilität

Klimaschutz durch Radverkehr

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz fördert mit seinem Programm „Klimaschutz durch Radverkehr“ investive Maßnahmenbündel, die den Radverkehr stärken. Durch das Programm soll der Anteil des Radverkehrs im Bereich der Mobilität mit dem langfristigen Ziel wachsen, die Treibhausgasneutralität zu erreichen.

Als Beispiele für förderfähige Maßnahmenbündel sind die klimafreundliche und radverkehrsgerechte Umgestaltung des Straßenraums, die Errichtung notwendiger, ergänzender Radverkehrsinfrastrukturen oder die Etablierung lokaler Radverkehrsdienstleistungen zu nennen.

Antragsberechtigt sind alle juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts. Für kommunale Eigenbetriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist die jeweilige Kommune antragsberechtigt. Es werden Zuschüsse bis zu 90 Prozent gewährt.

Weitere Informationen online hier

 

Sonderprogramm Stadt und Land

Das Sonderprogramm „Stadt und Land“ des Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat das Ziel, die Attraktivität des Radverkehrs sowohl im ländlichen als auch im urbanen Raum zu steigern. Dies kann beispielsweise durch den Neu-, Um- und Ausbau flächendeckender, möglichst getrennter und sicherer Radverkehrsnetze, den Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur auch speziell für Lastenräder oder mittels sicherer, moderner Abstellanlagen geschehen.

Es werden Fördermittel von bis zu 75 Prozent gewährt. Weitere Informationen online hier

 

Schon gewusst?

Die Förderberatung zu Energie- und Klimaschutzprogrammen insbesondere des Bundes und der EU im Landeszentrum für erneuerbare Energien MV unterstützt Privathaushalte, Kommunen, Unternehmen, Institutionen und Vereine in MV bei der Suche nach passenden Fördermöglichkeiten für Projekte und Maßnahmen. Mehr als 1.000 kostenlose Beratungen konnte Stefanie Beitz, Projektleiterin und technische Beraterin der Servicestelle, landesweit bereits durchführen.

Unser Tipp: Schnell sein lohnt sich, die Beratungstermine sind mehrere Wochen im Voraus ausgebucht. www.foerderung-leea-mv.de

 

Übrigens: Hier geht es zum ersten Teil unseres Blogs zu ausgewählten Förderoptionen für die Bereiche Klimaschutz, erneuerbare Energien und Wärmewende. 

 


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