Förderungen für Kommunen und Städte im Bereich der Energie- und Mobilitätswende
Teil 2 – Effizienz & energetische Sanierung, Klimaanpassung und Mobilität
Die Energiewende ist eine Gemeinschaftsaufgabe, die sowohl Personal als auch Finanzmittel bedarf. Für die Umstellung hin zu einer dekarbonisierten Energieversorgung helfen zahlreiche Förderinstrumente, von denen wir einige vorstellen möchten. In diesem Blogbeitrag geht es um die Schwerpunkte Effizienz, energetische Sanierung, Klimaanpassung und Mobilität.
Zu beachten ist, dass die Fördermittel jährlich abgeschmolzen werden und die einzelnen Programme unterschiedliche Beantragungsfristen haben.
Den ersten Teil zu ausgewählten Förderoptionen für die Bereiche Wärmewende, Klimaschutz und erneuerbare Energien können Sie hier nachlesen.
Effizienz & energetische Sanierung
Modellvorhaben 2.0 „Co2ntracting: build the Future!“
Gemeinden, Städte und Landkreise können sich um eine Förderung der energetischen Sanierung ihrer Liegenschaften unterschiedlicher Gebäudetypologien mittels Energiespar-Contracting (ESC) bei der Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) bewerben. Die ausgewählten Liegenschaften sollten dabei einen Leuchtturmcharakter aufweisen. Hierbei kann es sich beispielsweise um Schulen, Kitas, Verwaltungen, Rathäuser, Stadthallen, Sportstätten, Museen, Theater oder Krankenhäuser handeln, deren jährliche Energiekosten pro Einzelgebäude oder Gebäudepool mindestens 150.000 Euro betragen.
Eine Förderung erfolgt durch die kostenfreie Begleitung des gesamten ESC-Umsetzungsprozesses durch erfahrene ESC-Expertinnen und -Experten. Zudem profitieren die Modellprojekte von der Öffentlichkeitsarbeit der Deutschen Energieagentur und sind in ein Netzwerk aus regionalen Contracting-Experten mit regelmäßigem fachlichem Austausch eingebunden.
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Die Bundesförderung für effiziente Gebäude
Mithilfe des Bundesförderung für effiziente Gebäude können sich Kommunen Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und des Anteils erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch von Gebäuden fördern lassen, um die CO2-Emissionen zu senken. Das Angebot reicht von Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle über die Anlagen- und Heizungstechnik, die Heizungsoptimierung bis hin zur Fachplanung und Baubegleitung. Teilweise erfordert die Antragstellung die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten.
Mit dem Förderkompass des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz lässt sich schnell die passende Förderoption für jede Zielgruppe und die entsprechenden Maßnahmen finden: www.energiewechsel.de/KAENEF/Navigation/DE/Foerderprogramme/Foerderfinder/foerderfinder.html
Förderanträge nimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) entgegen.
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Mobilität
Die E-Lastenfahrrad-Richtlinie im Rahmen der NKI
Im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz je ein Viertel der Anschaffungskosten von Lastenfahrrädern und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung. Das Programm ist mit einer Laufzeit bis in 2024 langfristig angelegt und richtet sich unter anderem an Unternehmen, Kommunen, Vereine und Verbände.
Ziel ist es, insbesondere im Bereich der gewerblichen Verkehre innerhalb urbaner Gebiete die Feinstaub- und Stickoxidbelastung durch das alternative Transportmittel zu senken.
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Klimaschutz durch Radverkehr
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz fördert mit seinem Programm „Klimaschutz durch Radverkehr“ investive Maßnahmenbündel, die den Radverkehr stärken. Durch das Programm soll der Anteil des Radverkehrs im Bereich der Mobilität mit dem langfristigen Ziel wachsen, die Treibhausgasneutralität zu erreichen.
Als Beispiele für förderfähige Maßnahmenbündel sind die klimafreundliche und radverkehrsgerechte Umgestaltung des Straßenraums, die Errichtung notwendiger, ergänzender Radverkehrsinfrastrukturen oder die Etablierung lokaler Radverkehrsdienstleistungen zu nennen.
Antragsberechtigt sind alle juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts. Für kommunale Eigenbetriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist die jeweilige Kommune antragsberechtigt. Es werden Zuschüsse bis zu 90 Prozent gewährt.
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Sonderprogramm Stadt und Land
Das Sonderprogramm „Stadt und Land“ des Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat das Ziel, die Attraktivität des Radverkehrs sowohl im ländlichen als auch im urbanen Raum zu steigern. Dies kann beispielsweise durch den Neu-, Um- und Ausbau flächendeckender, möglichst getrennter und sicherer Radverkehrsnetze, den Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur auch speziell für Lastenräder oder mittels sicherer, moderner Abstellanlagen geschehen.
Es wird eine Förderung von bis zu 75 Prozent gewährt.
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Klimaanpassung
Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen
Soziale Einrichtungen wie Krankenhäuser, Jugendheime, Kitas oder Pflegeheime sind von den zunehmenden Hitzewellen im Sommer besonders betroffen.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) unterstützt soziale Einrichtungen dabei, sich auf die Folgen des Klimawandels vorzubereiten und sich an diesen anzupassen. Noch bis zum 15. August 2023 können Kommunen, gemeinnützige Unternehmen, Vereine, Stiftungen und weitere soziale Träger eine Förderung für Klimaanpassungsmaßnahmen in sozialen Einrichtungen beantragen.
Es kommen drei Förderschwerpunkte in Frage:
1. Die Erstellung von Konzepten zur nachhaltigen Anpassung an die Klimakrise
2. Die Umsetzung von vorbildhaften Maßnahmen zur Anpassung an die Klimakrise auf der Grundlage von Klimaanpassungskonzepten
3. Die übergeordnete Unterstützung durch „Beauftragte für Klimaanpassung in der Sozialwirtschaft“ (Personalausgabenförderung).
Weitere Informationen hier.
Schon gewusst?
Die Förderberatung zu Energie- und Klimaschutzprogrammen insbesondere des Bundes und der EU im Landeszentrum für erneuerbare Energien MV unterstützt Privathaushalte, Kommunen, Unternehmen, Institutionen und Vereine in MV bei der Suche nach passenden Fördermöglichkeiten für Projekte und Maßnahmen. Mehr als 1.000 kostenlose Beratungen konnte Stefanie Beitz, Projektleiterin und technische Beraterin der Servicestelle, landesweit bereits durchführen.
Unser Tipp: Schnell sein lohnt sich, die Beratungstermine sind mehrere Wochen im Voraus ausgebucht. www.foerderung-leea-mv.de
Übrigens: Hier geht es zum ersten Teil unseres Blogs zu ausgewählten Förderoptionen für die Bereiche Wärmewende, Klimaschutz und erneuerbare Energien.