Windkraftanlagen am Horizont

Erfolgsroman von Juli Zeh im TV: Faktencheck zum ZDF-Dreiteiler „Unterleuten“

Ein Dorf, zwei Rivalen und zehn Windräder. Aus diesem Geflecht kreierte Juli Zeh mit „Unterleuten“ einen Bestseller, dem seit März 2016 Millionen Leser verfallen waren. Stoff, der schon auf den ersten Blick gewisses Konfliktpotential bietet, doch auf den zweiten Blick noch so viel tiefer geht. Ein Gesellschaftsroman mitten in Brandenburg. Die DDR auch Jahrzehnte nach dem Mauerfall omnipräsent. Auf knapp 630 Seiten nahm Zeh den Leser mit durch einzelne Schicksale und alte Streitigkeiten – aufs Neue angefacht durch das Vorhaben, einen Windpark in der fiktiven Gemeinde Unterleuten zu errichten.

Im März 2020, also genau vier Jahre nach Erscheinen des Romans, flimmerte die Story auch über die Bildschirme. Das ZDF verfilmte in drei Teilen. Viereinhalb Stunden „Unterleuten“ pur. Der Film ist ohne Frage hochkarätig besetzt. Charly Hübner, Dagmar Manzel, Jörg Schüttauf, Mina Tander, Ulrich Noethen oder Bjarne Mädel – um nur einige zu nennen – spielen die Unterleutner. Der mehrfach preisgekrönte Matti Geschonneck, bekannt für diverse Tatortproduktionen und den Kinofilm „Boxhagener Platz“, führte Regie. Beste Voraussetzungen also für ein deutsches TV-Erlebnis der Extraklasse.

Erstklassige Besetzung täuscht nicht über Mängel hinweg

Dem Film gelingt es auch, die Stimmung des Romans einzufangen und dennoch bleibt ein bitterer Beigeschmack. Das Thema Windenergie erfährt in der verfilmten Version eine kaum nachvollziehbare Dynamik. Zwar wies diesbezüglich bereits die Buchvorlage einige Mängel auf, in der Verfilmung wurden jedoch noch weitere Fakten hinzugedacht und einige Aspekte schlicht falsch und unrealistisch dargestellt. Künstlerische Freiheit und Fiktion mal außen vorgelassen, wollten wir dies dennoch nicht völlig unkommentiert stehen lassen.

Wir haben uns daher exemplarisch acht Behauptungen aus der Verfilmung „Unterleuten“ herausgesucht und gemeinsam mit Experten aus dem Bereich Windenergie auf ihren Wahrheitsgehalt überprüft. Wir erheben keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit, hoffen aber dennoch, dass der ein oder andere beim Schauen des Films dies im Hinterkopf behalten mag.

Denn eines sei am Ende ausdrücklich gesagt: Sowohl der Roman als auch der Film sind ein Erlebnis und absolut empfehlenswert – wenngleich sie doch mit einer gewissen kritischen Distanz betrachtet werden sollten.  

Faktencheck zur Verfilmung „Unterleuten“ nach dem Roman von Juli Zeh 

Im Film

Fakt ist: 

Den zur Diskussion stehenden zehn Windrädern sollen im Verlauf weitere ohne Zustimmungen folgen

Das stimmt nicht

  • Bestehende Windvorranggebiete können erweitert werden.
  • In MV ist dies jedoch erst nach erneuter Beteiligung der Kommunen und der Öffentlichkeit und eingehender Prüfung und Abwägung durch den Regionalen Planungsverband möglich.
  • In einem bestehenden Vorranggebiet können mit einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung weitere Anlagen gebaut werden. Im Zuge des Genehmigungsverfahrens werden die Gemeinden und je nach Anlagenanzahl auch die breite Öffentlichkeit beteiligt.

Flächeneigentümer*innen bewerben sich um das Gebiet der Windenergieanlagen

Das stimmt nicht

  • In der Regel kommen Vorhabenträger*innen auf Flächeneigner*innen zu und handeln zunächst einen Vorvertrag aus.
  • Alternativ können sich Flächeneigentümer*innen auch einen Projektentwickler suchen.
  • Eine Ausschreibung, bei der sich die Flächeneigentümer*innen bewerben und untereinander konkurrieren, gibt es somit nicht.

Windvorranggebiete werden von Vorhabenträger*innen festgelegt

Das stimmt nicht

  • In MV erfolgt die formelle Feststellung der Windeignungsgebiete aber in der Regionalplanung über die Versammlungen der regionalen Planungsverbände und erst nach mehrfacher Öffentlichkeitsbeteiligung.
  • Vorhabenträger*innen versuchen aber, frühzeitig potenzielle Windeignungsgebiete zu identifizieren und vertraglich zu sichern, noch bevor diese in den Regionalplänen festgelegt werden.

Die notwendige Fläche für den Windpark muss wenigstens zehn Hektar groß sein

Das stimmt nicht

  • In MV müssen zukünftig Windvorranggebiete mindestens 35 Hektar groß sein.
  • So können mindestens drei Windenergieanlagen aufgestellt und eine Verbauung der Landschaft kann vermieden werden.

Bürgermeister hat Grundbucheinträge und weiß, wem welches Flurstück gehört

Das ist möglich

  • Grundstücke werden als Flurstücke im Liegenschaftskataster geführt.
  • Die genauen Eigentumsverhältnisse eines Grundstückes stehen im Grundbuchregister.
  • Diese Einträge kann man einsehen, wenn man ein berechtigtes Interesse hat. In diesem speziellen Fall kann man aber nicht sagen, ob tatsächlich ein berechtigtes Interesse vorliegen würde.

Windkraftanlagen sind emissionsfrei

Das stimmt

  • Windenergieanlagen produzieren Strom treibhausgasfrei.
  • Für die Herstellung der Anlage und das Aufstellen wird CO₂ emittiert.
  • Innerhalb von rund sieben Monaten kompensiert ein Windrad diese Emissionen jedoch bereits.

Dem Naturschutz wird im Planungsvorhaben keinerlei Beachtung geschenkt (Kampfläufer, Feldhamster)

Das stimmt nicht

  • Es darf kein Windrad in Gebieten mit bedrohten Arten wie Rotmilan, Schwarzstorch etc. (Rote Liste) aufgestellt werden.
  • Bei Bauvorhaben dieser Art wird die Untere Wasserbehörde sowie die Untere Naturschutzbehörde mit einbezogen, um den Eingriff in die Natur zu bewerten.
  • Bedrohte Arten würden solche Vorhaben somit verhindern.

15.000 Euro Pacht pro Windrad und Jahr

 

Das stimmt nicht

  • Die Pacht ist generell von Fall zu Fall unterschiedlich.
  • Sie ist abhängig von Standortgröße, Anlagenleistung und tatsächlichem Ertrag sowie vom Verhandlungsgeschick der Eigentümer*innen.
  • Eine fixe Summe gibt es nicht; aus heutiger Sicht sind 15.000 Euro aber zu wenig.

 

Fazit 

Der ZDF-Dreiteiler „Unterleuten“ basiert auf dem Erfolgsroman von Juli Zeh und thematisiert die Konflikte in einer fiktiven brandenburgischen Dorfgemeinschaft, die durch den geplanten Bau eines Windparks aufgeworfen werden. Die Verfilmung bleibt zwar der Atmosphäre des Buches treu, weist jedoch teils erhebliche inhaltliche Abweichungen und Ungenauigkeiten auf, insbesondere hinsichtlich der Darstellung von Windenergieprojekten. Ein Faktencheck deckt mehrere Unstimmigkeiten auf, darunter falsche Darstellungen zur Genehmigungspraxis, den rechtlichen Rahmenbedingungen und den wirtschaftlichen Aspekten von Windparks. Trotz dieser Mängel bleibt die Verfilmung ein empfehlenswertes TV-Erlebnis, das jedoch mit kritischer Distanz betrachtet werden sollte.