Schallemissionen von Windenergieanlagen
Windenergieanlagen sind ein zentraler Baustein der Energiewende. Sie sind aber auch Industrieanlagen, deren Betrieb Schallemissionen verursacht. Hieraus ergeben sich für Anwohner*innen und Kommunen eine Vielzahl von Fragen. Wir erklären die Grundlagen, gesetzlichen Vorgaben, Prognoseverfahren und den Genehmigungsprozess.
Technischer Stand von Windenergieanlagen
Windenergieanlagen haben heute Nabenhöhen von bis zu 200 Metern und die Rotorblätter eine Länge von über 60 Metern. Ihre Leistung bewegt sich typischerweise zwischen vier und sieben Megawatt. Moderne Windenergieanlagen nutzen elektrische und hydraulische Blattwinkelverstellungen, die sogenannten Pitch-Systeme. Je nach technischem Aufbau – etwa mit oder ohne Getriebe, asynchronem oder synchronem Generator, niedrigem Stahlturm oder hohem Beton-Hybridturm – verändern sich nicht nur die Effizienz, sondern auch die Schallemissionen.
Diese komplexe Vielfalt wird für jede Windenergieanlage innerhalb von Schallprognosen abgebildet. Für die Genehmigung von Windparks ist daher eine fundierte Begutachtung erforderlich, die sowohl die Emission an der Anlage als auch die Immission am Wohnort berücksichtigt.
Rechtliche Grundlagen und Forschungsbedarf
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Schallemissionen bei Windenergieanlagen sind in Deutschland klar geregelt, aber teilweise komplex. An oberster Stelle steht das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), das den Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen sicherstellt. Für Windenergieanlagen gilt die 4. Bundesimmissionsschutzverordnung (4. BImSchV), die diese als genehmigungsbedürftig einstuft. Innerhalb des Genehmigungsverfahrens müssen Schallprognosen erstellt werden. Grundlage dafür ist die „Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm“ (TA Lärm). Darüber hinaus existieren Hinweise der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI), die eine bundeseinheitliche Praxis empfehlen. Diesen folgen jedoch nicht alle Bundesländer. Während in Nordrhein-Westfalen teilweise jeder Landkreis eigene Entscheidungen trifft, existiert in Mecklenburg-Vorpommern eine einheitliche Regelung, die wir Ihnen nachfolgend erläutern.
Wichtig zu wissen ist: Es gibt für den Straßenlärm eine andere Bewertungsrichtlinie als für den Schienenlärm; genauso wie für Sport- und Freizeitlärmanlagen. Es ist mitunter nicht leicht zu verstehen, dass eine Windenergieanlage im Nachtzeitraum sehr stark geräusch-reduziert betrieben werden muss, um den Immissionsrichtwert einzuhalten, obwohl die Anlage vielleicht 100 Meter neben der Autobahn geplant wurde, deren Verkehrslärm in der Regel wesentlich lauter sein kann. Die Prognose kennt die Autobahn nicht, weil diese der Verkehrslärmschutzverordnung unterliegt.
Neben den gesetzlichen Vorgaben spielen für viele Anwohner*innen weitere Fragen eine Rolle. So gibt es bisher keine festgelegten Grenzwerte für tieffrequente Geräusche wie z.B. Infraschall. Studien des Bundesumweltamtes und einzelner Länder wie Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg liefern erste Erkenntnisse, jedoch fehlen belastbare wissenschaftliche Grundlagen, um verbindliche Werte zu definieren. Ebenso gibt es keine gesetzliche Regelung, wann eine geräuschemittierende Anlage bei einem technischen Defekt abgeschaltet werden muss. Hier liegt die Verantwortung primär beim Betreiber, der in der Regel wirtschaftlich motiviert ist, Störungen schnell zu beheben.
Schallprognosen: Vom Windrad zum Wohnort
Windenergieanlagen, die noch nicht gebaut wurden, sondern sich noch im Planungsstatus befinden, müssen für das Genehmigungsverfahren hinsichtlich ihrer Schallemissionen bewertet werden. Darin besteht eine Herausforderung. Bei einer Schallprognose betrachten Fachleute immer von der Richtung der Emission auf die Immission.
Die Erstellung einer Schallprognose beginnt lange vor der Errichtung der Anlage. Zunächst werden der Anlagentyp und die Standorte festgelegt, denn die exakte Position beeinflusst die Immission am Wohnort. Für die Prognose werden bestimmte Immissionsorte exemplarisch ausgewählt, meist Wohnhäuser in unmittelbarer Umgebung. Eine sorgfältige Standortbesichtigung ergänzt die Begutachtung. Dabei werden bestehende Geräuschquellen wie andere Windenergieanlagen, Biogasanlagen, Blockheizkraftwerke oder Luft-Wärmepumpen erfasst, um die Gesamtbelastung korrekt abzuschätzen.
Emission, Transmission, Immission
Die Berechnung selbst basiert auf der Betrachtung von Emission und Transmission. Emission bezeichnet die Schallerzeugung an der Anlage, die in Form des Schallleistungspegels und spezifischer Töne oder Impulse beschrieben wird. Transmission beschreibt, wie sich der Schall auf dem Weg vom Rotor bis zum Wohnort ausbreitet und gedämpft wird. Gerade dieser Themenbereich ist komplex, da mit normierten Modellen und standardisierten Berechnungen gearbeitet wird. Am Ende ist es wichtig, die Immission, also die tatsächliche Lärmbelastung am Wohnort, zu ermitteln.
Dabei spielt der sogenannte Beurteilungspegel eine zentrale Rolle. Er beschreibt, wie stark eine Geräuschquelle über den Tag verteilt wahrgenommen wird und berücksichtigt Faktoren wie Tages- und Nachtzeit, Einwirkdauer, physikalische Pegel und meteorologische Einflüsse. In der Begutachtungspraxis wird angenommen, dass die Anlagen rund um die Uhr die maximale Emission in alle Richtungen abstrahlen, was ein konservativer Ansatz ist, um die theoretisch höchstmöglichen Belastungen zu erfassen.
Immissionsrichtwerte und Gebietsbezug
Die errechneten Emissionen werden mit den Immissionsrichtwerten verglichen, die abhängig von der Tageszeit und der Nutzung des Gebiets variieren. Wohngebiete haben strengere Vorgaben als Gewerbe- oder Industriegebiete. Der Nachtwert liegt meist 15 Dezibel unter dem Tageswert, um der erhöhten Ruhe- und Schutzbedürftigkeit der Menschen in dieser Zeit Rechnung zu tragen.
Dabei muss der Betreiber alle technischen Möglichkeiten zur Lärmminderung ausschöpfen, bevor ein Zwischenwert gebildet werden kann. Hierfür gibt es interessante technische Lösungen: Größere Anlagen mit längeren Rotorblättern erzeugen zwar in der Spitze mehr Lärm, doch die niedrigere Drehzahl reduziert die wahrgenommene Lautstärke. Moderne Rotorblätter sind häufig mit Serrations versehen – zackenförmigen Strukturen an der Hinterkante, die den Lärm aufteilen und in höhere Frequenzen verlagern. Dies reduziert die Belastung für Anwohner*innen und verbessert die Aerodynamik.
Genehmigung, Abnahmemessungen und Praxis
Eine enge Zusammenarbeit mit den Genehmigungsbehörden ist hinsichtlich der Abfrage des Lärmpegels und der Einstufung der betroffenen Gebiete erforderlich. Für die Geräuschquellen, die bereits existent sind, wurden Genehmigungen erteilt, die regeln, wie laut darf diese Anlagen sein dürfen. Im nächsten Punkt kommt dann die eigentliche gutachterliche Arbeit. Hierbei handelt es sich um eine softwarebasierte Windparkmodellierung. Es wird unterschieden zwischen der Vorbelastung der bestehenden Geräuschquelle und der Zusatzbelastung durch die geplanten Windenergieanlagen. Am Ende wird in der Begutachtung die sogenannte Gesamtbelastung, das heißt also die Summe aus Vorbelastung und Zusatz, ausgewiesen und mit den Immissionsrichtwerten verglichen, weil damit die Genehmigungsbehörde in der Lage ist, zu beurteilen, ob ein Vorhaben genehmigungsfähig ist oder nicht.
Mit der Schallprognose und zahlreichen weiteren Unterlagen kann die Genehmigung beantragt werden. Der Genehmigungsbescheid regelt umfassend den Bau und den Betrieb der Anlage und enthält z. B. Auflagen zu Schallpegeln, Abnahmemessungen und gegebenenfalls Nachtleistungseinschränkungen. Die entsprechenden Messungen dürfen nur durch zugelassene Messstellen durchgeführt werden, um Unabhängigkeit und Transparenz sicherzustellen.
Für Anwohner*innen bestehen mehrere Möglichkeiten, sich vorab zu informieren. Schon vor dem Bau bieten Projektierer vielfach Informationsveranstaltungen an. Die Prognosen werden gemeinsam mit den weiteren Genehmigungsunterlagen zudem online veröffentlicht. Projekte in Mecklenburg-Vorpommern können im UVP-Verbund angeschaut werden. Bürger*innen können ihre Bedenken im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung vorbringen oder nach Inbetriebnahme Beschwerde bei der Genehmigungsbehörde einreichen, etwa wenn Grenzwerte überschritten werden.
In unserer Onlineschulung aus dem Oktober 2025 schauten wir uns an, welche Regeln bei der Planung von Windenergieanlagen gelten und was das konkret für die Menschen vor Ort heißt. Fachgutachter, Christian Hoffmann (WIND-consult – Ingenieurgesellschaft für umweltschonende Energiewandlung mbH) erklärt, wie Lärmprognosen erstellt werden. Außerdem werden Maßnahmen zur Minderung der Auswirkungen auf die Anwohner*innen vorgestellt. Die Aufzeichnung dieser Schulung können Sie sich hier ansehen:
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Fazit
Schallemissionen bei Windenergieanlagen sind ein komplexes Zusammenspiel aus Technik, Gesetzgebung und Planung. Für Kommunen, Bürger*innen und Fachleute ist ein gutes Verständnis der Grundlagen essenziell. Die Hörfähigkeit der Menschen kann sehr unterschiedlich sein. Während jemand auch bei Geräuschen gut zum erholsamen Schlaf findet, kann es sein, dass die Nachbarn Ohren wie ein Luchs haben und sich schon durch leise Geräusche gestört fühlen. Moderne Anlagen nutzen innovative Rotorblattformen und Steuerungstechnik, um Lärm zu reduzieren. Sorgfältig erstellte Schallprognosen sind entscheidend für die Genehmigungsfähigkeit von Windparks, den Schutz von Anwohner*innen und die Akzeptanz der Windenergie in der Region.
Schallemissionen von Windenergieanlagen entstehen durch ihren technischen Betrieb und müssen im Genehmigungsverfahren sorgfältig bewertet werden. Moderne Anlagen unterscheiden sich stark in Bauweise und Leistung, was sich auch auf ihre Geräuschentwicklung auswirkt. Deshalb sind anlagenspezifische und standortbezogene Schallprognosen verpflichtend. Grundlage bilden das Bundesimmissionsschutzgesetz, die TA Lärm und weitere Regelwerke. In den Prognosen werden Emission, Schallausbreitung und die tatsächliche Lärmbelastung am Wohnort ermittelt und mit gebietsabhängigen Grenzwerten verglichen, wobei nachts strengere Vorgaben gelten. Moderne Technik, optimierte Rotoren und angepasste Betriebsweisen tragen zur Lärmminderung bei. Verlässliche Prognosen, behördliche Auflagen und Kontrollmessungen sind entscheidend für den Schutz der Anwohner*innen und die Akzeptanz von Windenergieanlagen.
Wissenschaftlich ist ein eindeutiger Zusammenhang zwischen den niedrigen Infraschallpegeln von Windkraftanlagen (WEA) und Gesundheitsproblemen nicht abschließend belegt. Die Pegel unterhalb der Hörschwelle liegen deutlich unter den Schalldruckpegeln, die als schädlich gelten. Die Forschung zu physiologischen Reaktionen bei sehr niedrigen Frequenzen läuft noch. Auch andere Quellen wie Verkehr, Wind und Wasser erzeugen Infraschall.