Klimaschutz braucht kluge Köpfe: Jetzt Förderung für Personal und Projekte über die Kommunalrichtlinie sichern
Kommunen sind Akteure und Impulsgeber für wirkungsvollen Klimaschutz. Sie weisen große Potenziale auf, um Treibhausgase zu reduzieren. Aber wie können Kommunen sich gut aufstellen, um Maßnahmen im kommunalen Klimaschutz umzusetzen? Viele Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern sehen sich mit zwei großen Herausforderungen: fehlendem Personal und knappem Budget. Hier erfahren Sie, mit Hilfe welcher Förderungen Kommunen eine Personalstelle für das Klimaschutzmanagement schaffen können.
Lösungen bietet die Kommunalrichtlinie des Bundes. Das größte Breitenförderprogramm im kommunalen Klimaschutz, das 2008 ins Leben gerufen wurde, ist Teil der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI). Die Kommunalrichtline ermöglicht Landkreisen, Ämtern und auch Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern Fördermittel zu beantragen für die Besetzung von Stellen und auch für Investitionen in Maßnahmen, die Treibhausgasemissionen minimieren.
Klimaschutzkonzept & Klimaschutzmanagement – die Grundsteine im kommunalen Klimaschutz
Mit einem Klimaschutzkonzept legen Sie in Ihrer Kommune beziehungsweise Organisation den Grundstein für die Klimaschutzerfolge der nächsten Jahre. Das Konzept wird zur Entscheidungsgrundlage und Planungshilfe für Ihre künftigen Klimaschutzaktivitäten – inner- und außerhalb der Verwaltung.
Die Klimaschutzmanagerin oder der Klimaschutzmanager steuert den Prozess zur Erstellung des Klimaschutzkonzepts von Beginn an, und nimmt so eine wichtige Rolle im Klimaschutz vor Ort ein. Sie oder er beschäftigt sich intensiv mit den Gegebenheiten vor Ort, bindet relevante Akteure sowie Bürgerinnen und Bürger ein, ist zentrale Ansprechperson und bringt das Thema voran. Nach der Finalisierung des Konzepts kann mit der Umsetzung gestartet werden.
Kurzum: Mithilfe der Klimaschutzmanagerin oder des Klimaschutzmanagers sowie des Konzepts wird der Klimaschutz strategisch und langfristig als Querschnittsthema vor Ort etabliert.
Bundesweite Förderung für Klimaschutzmanager*innen durch die Kommunalrichtlinie
Über die Bundesförderung der Kommunalrichtlinie „Erstellung von Klimaschutzkonzepten und Einsatz eines Klimaschutzmanagements“ können Sie sich die Stelle einer Klimaschutzmanagerin oder eines Klimaschutzmanagers in Ihrer Kommunen fördern lassen. Für eine neu geschaffene Stelle übernimmt der Bund 70 Prozent der Personalkosten für 24 Monate. Für finanzschwache Kommunen beträgt die Förderquote sogar 90 Prozent. Als finanzschwach gelten Kommunen, die an landesrechtlichen Hilfs- oder Haushaltssicherungsprogrammen teilnehmen oder denen die Finanzschwäche von der Kommunalaufsicht bescheinigt wird.
Soll eine bereits bestehende Stelle als Klimaschutzmanager*in gefördert werden, können Kommunen innerhalb der Kommunalrichtlinie den Förderschwerpunkt „Anschlussvorhaben Klimaschutzmanagement“ nutzen. Der Bund übernimmt in diesem Fall 40 Prozent der Personalkosten für einen Zeitraum von 36 Monaten. Für finanzschwache Kommunen beträgt die Förderquote 60 Prozent.
Gefördert wird die erstmalige Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzepts durch ein Klimaschutzmanagement. Mit dem Klimaschutzkonzept wird konkret aufgezeigt, welche technischen und wirtschaftlichen Potenziale zur Minderung von Treibhausgasen in Ihrer Kommune oder Organisation bestehen. Zudem werden kurz-, mittel- und langfristige Ziele und Maßnahmen zur Minderung festgelegt.
Bezuschusst werden Ausgaben für:
- den Einsatz von Fachpersonal, das heißt eine Klimaschutzmanagerin oder ein Klimaschutzmanager, das im Rahmen des Vorhabens über eine neu eingerichtete Projektstelle zusätzlich beschäftigt wird,
- Bei Bedarf auch die Vergütung externer Dienstleistender für
- die Erstellung der Treibhausgasbilanz, die Berechnung von Potenzialen und Szenarien sowie die Maßnahmenbewertung,
- die professionelle Prozessunterstützung
- Materialien für die begleitende Öffentlichkeitsarbeit,
- Materialien, auch auf Seiten externer Dienstleistender, die benötigt werden, um eine Akteursbeteiligung zu organisieren und durchzuführen,
- Dienstreisen für Weiterqualifizierungen, Netzwerktreffen, Fachtagungen und Infoveranstaltungen.
Welche Handlungsfelder gibt es im kommunalen Klimaschutz?
Ziel der Kommunalrichtlinie ist es, Treibhausgaseinsparungen zu ermöglichen, die kommunale Haushalte entlasten und Energieeffizienz fördern. Es ist grundsätzlich möglich, Treibhausgasminderungspotenziale in allen kommunalen Handlungsfeldern im Rahmen von Klimaschutzprojekten zu realisieren – denn Klimaschutz ist eine Querschnittsaufgabe. Folgende Handlungsfelder bieten die besten Chancen, erfolgreich im kommunalen Klimaschutz aktiv zu sein.
- Stadtplanung, Stadtentwicklung und Flächennutzung
→ Klimafreundliche Raumplanung, nachhaltige Nachverdichtung und grüne Infrastruktur - Eigene Liegenschaften
→ Energetische Sanierung, PV-Anlagen auf kommunalen Dächern, Gebäudemanagement - Erneuerbare Energien
→ Ausbau von Windkraft, Solarenergie und anderen regenerativen Quellen - Trinkwasser- und Abwasserentsorgung
→ Ressourcenschonende Wasserkonzepte und energieeffiziente Kläranlagen - IT-Infrastruktur
→ Digitalisierung für Effizienz, z. B. Smart-Metering, Sensorik und Steuerungssysteme - Private Haushalte
→ Information und Förderung für Sanierung, Heizungstausch, PV und Stromspeicher - Abfall- und Ressourcenwirtschaft
→ Vermeidung, Recycling, Kompostierung und effiziente Kreislaufwirtschaft - Mobilität
→ Förderung von ÖPNV, Radverkehr, E-Mobilität und multimodaler Verkehr - Gewerbe, Handel und Dienstleistungen
→ Beratung und Unterstützung bei Energieeinsparung und Umstellung auf enereubare Energien - Anpassung an den Klimawandel
→ Hitzeaktionspläne, Starkregenmanagement, Begrünung und Kühlräume - Öffentlichkeitsarbeit, Umweltbildung und Beratung
→ Sensibilisierung, Beteiligung und Aufklärung in der Bevölkerung - Energieeinsparung, Energieeffizienz und kommunales Energiemanagement
→ Monitoring, Sanierungsfahrpläne und gezielte Einsparmaßnahmen - Beschaffung
→ Nachhaltige, regionale und klimafreundliche Vergabeprozesse - Ernährung
→ Regionalität, Bio, Vermeidung von Lebensmittelverschwendung - Wärmeversorgung
→ Umstieg auf klimaneutrale Wärmenetze und Wärmepumpentechnologie
Welche Organisationen können einen Förderantrag stellen?
- Kommunen
- Betriebe und sonstige Einrichtungen mit mindestens 25 Prozent kommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände mit kommunaler Beteiligung,
- Öffentliche, gemeinnützige, mildtätige und religionsgemeinschaftliche Einrichtungen in den Bereichen Erziehung, vorschulische, schulische oder hochschulische Bildung, Kinder- und Jugendhilfe, Gesundheit, Kultur, Pflege, Betreuung, Unterbringung sowie sozialer Hilfe – jeweils für die entsprechenden Einrichtungen,
- gemeinnützige und mildtätige Vereine für die von ihnen betriebenen Einrichtungen,
- Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Stiftungen.
- Zudem gelten spezifische Antragsberechtigungen für einzelne Förderschwerpunkte.
Finanzschwache Kommunen profitieren von erhöhten Förderquoten.
Was wird gefördert?
Im Rahmen der Kommunalrichtlinie erhalten folgende strategische und investive Maßnahmen Zuschüsse:
Strategische Klimaschutzmaßnahmen (Nummerierung in der Richtlinie):
- Beratungsleistungen im Bereich Klimaschutz (4.1.1) (70-90% Förderung)
- Energiesparmodelle (4.1.4) (70-90% Förderung)
- Kommunale Netzwerke (4.1.5) (60-80% Förderung)
- Machbarkeitsstudien (4.1.6) (50-70% Förderung)
- Klimaschutzkoordination (4.1.7) (70-90% Förderung)
- Klimaschutzkonzepte und Klimaschutzmanagement (4.1.8) (70-90% Förderung)
- Fokuskonzepte und ihre Umsetzung durch zusätzliches Personal (4.1.10) (40-80% Förderung)
Investive Klimaschutzmaßnahmen (Nummerierung in der Richtlinie):
- Außen- und Straßenbeleuchtung (4.2.1) (25-40% Förderung)
- Innen- und Hallenbeleuchtung (4.2.3) (25-40% Förderung)
- Klimafreundliche Mobilität (4.2.5) (50-65% Förderung)
- Klimafreundliche Abfallwirtschaft (4.2.6) (40-65% Förderung)
- Klimafreundliche Abwasserbewirtschaftung (4.2.7) (30-45% Förderung)
- Klimafreundliche Trinkwasserversorgung (4.2.8) (30-45% Förderung)
- Beckenwasserpumpen (4.2.10) (40-55% Förderung)
Große Wirkung: Klimaschutz vor Ort lohnt sich mehrfach
- Reduzierte Treibhausgase
- Entlastung der Haushalte durch sinkende Energiekosten
- Steigerung der Lebensqualität vor Ort
- Stärkung der regionalen Wertschöpfung
Seit Bestehen der Kommunalrichtlinie wurden über 29.000 Projekte mit mehr als 1,5 Milliarden Euro gefördert – mit jährlich 5,4 Millionen Tonnen CO₂-Einsparung. Es wurden dadurch Gesamtinvestitionen von rund 3,6 Milliarden Euro ausgelöst.
Den Erfolg des kommunalen Klimaschutzmanagements hinsichtlich des Einwerbens von Fördermitteln und der Minderung der Treibhausgasemissionen belegt eine Studie des Umweltbundesamtes. In Landkreisen mit Klimaschutzmanagement (KSM) wurden demnach durchschnittlich rund vier Mal mehr (10) geförderte Vorhaben durchgeführt als in Landkreisen ohne KSM (2,5). Des Weiteren ist das Fördervolumen pro engagiertem Landkreis etwa 6-mal so hoch wie in Landkreisen ohne KSM. Durch die geförderten Vorhaben in den Landkreisen mit einem KSM wurden ungefähr 2,7-mal so hohe Treibhausgas-Emissionsminderungen je Landkreis im Vergleich zu denen ohne KSM erreicht. Dies zeigt, dass ein Klimaschutzmanagement deutlich mehr Geld in die Region holt und die Minderungsziele leichter und schneller erreichen können.
Quelle: Umweltbundesamt, UBA (2022) Kurzfassung Wirkungsanalyse für das Klimaschutzmanagement, Abb. 8 S. 9
Wo können Sie Unterstützung bekommen?
Die LEKA MV arbeitet eng mit dem Landkreistag MV, dem Städte- und Gemeindetag MV sowie der Fördermittelberatung des Landeszentrums für Erneuerbare Energien (Leea MV) zusammen, um Kommunen gezielt zu unterstützen. Gemeinsam informieren wir Landkreise, Städte und Gemeinden über zentrale Förderschwerpunkte – insbesondere in den Bereichen Personal wie Klimaschutzbeauftragte, Sanierungs- und Energiemanager*innen, sowie zu Klimaschutzkonzepten und Landesförderprogrammen. Außerdem zeigen wir konkrete Wege auf, wie Kommunen erfolgreich Förderanträge stellen können.
Podcast-Tipp:
Im Podcast des Städte- und Gemeindetags MV aus dem Jahr 2022 erklärte unsere Kommunalberaterin Carla Fee Weisse, warum Gemeinden handeln sollten und wie sie vom Klimaschutz profitieren.
Nutzen Sie die Chance – wir unterstützen Sie gerne dabei.
Melden Sie sich bei der Kommunalberatung der LEKA MV für ein kostenloses Beratungsgespräch.
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Fazit: Jetzt aktiv werden!
In Mecklenburg-Vorpommern setzen bereits über 20 Kommunen auf die Expertise von kommunalen Klimaschutzmanager*innen, Tendenz steigend. Über die Bundesförderung der Kommunalrichtlinie „Erstellung von Klimaschutzkonzepten und Einsatz eines Klimaschutzmanagements“ können auch Sie die Stelle einer Klimaschutzmanagerin oder eines Klimaschutzmanagers in Kommunen fördern lassen. Stellen Sie Ihre Anträge über die Kommunalrichtlinie noch bis 2027.
Ein echter Hebel: Die Stellenförderung für Klimaschutzmanager*innen. Der Bund übernimmt:
- 70 % der Personalkosten für 24 Monate
- 90 % bei finanziell schwachen Kommunen
- Ziel ist die Entwicklung eines integrierten Klimaschutzkonzepts, das alle relevanten Bereiche berücksichtigt – von der Energieversorgung über Mobilität bis hin zur Öffentlichkeitsarbeit.
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